Freitag, 16. Juli 2010

Berufsunfähigkeitsversicherung

Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass der durch einen Unfall oder eine Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeits-versicherung bietet hier einen umfassenden Schutz und ist heutzutage eigentlich unentbehrlich. Etliche Statistiken zeigen die Notwendigkeit des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Anzahl an Frührentnern in Deutschland ist nicht unerheblich. Sie sind durch Krankheit oder einem Unfall arbeitsunfähig geworden. Häufige Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, sind zum Beispiel orthopädische Erkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Tumorer- krankungen oder aber auch psychische Leiden. Unfälle machen bei der Berufs-unfähigkeit den geringeren Anteil aus.

Die Deutsche Sozialversicherung kann Erkrankten nur einen dürftigen Basisschutz bieten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt sie ca. 27 Prozent des Bruttoeinkommens, bei einer Erwerbsunfähigkeit immerhin an die 40 Prozent. Das setzt allerdings voraus, man hat mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, denn ansonsten hat man keinen Leistungsanspruch. Aus dieser Situation ergibt sich für die Versicherten ein immenses Privatrisiko. Um in Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, ist eine fundierte Eigenvorsorge ratsam. Durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man den ausreichenden Schutz bei Berufs- sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit.

Nicht jeder Arbeitnehmer zahlt bei der privaten Berufsunfähigkeit die gleiche Prämie. Diese berechnet sich nach der Gefahrenstufe des ausgeübten Berufes. Beschäftigte, die einer besonders harten, körperlichen Tätigkeit nachgehen, werden höhere Prämien zahlen müssen als wie zum Beispiel der Kaufmann oder Rechtsanwalt. Das Berufsrisiko ist bei der Ausübung einer intensiven körperlichen Arbeit einfach viel höher. Auch bei den Geschlechtern findet sich ein Unterschied in der Prämienhöhe. So sind Frauen laut Statistik einem größerem beruflichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt als Männer und zahlen dementsprechend mehr.

Wann ist man berufsunfähig? Kann man nach einem Unfall oder einer Erkrankung voraussichtlich für einen Zeitraum von einem halben bis zu drei Jahren seinen bislang ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben, gilt man als berufsunfähig. Ob man außerhalb seines Berufes noch eine andere Tätigkeit ausüben kann, spielt hierbei keine Rolle. Die Entscheidung liegt vielmehr darin, ob man bis zu 50 Prozent nicht mehr in seinem versicherten Beruf arbeiten kann.

Die Vorgehensweise beim Auftreten einer erstmaligen Berufsunfähigkeit ist wie folgt: Man muss anhand von Unterlagen darlegen, warum die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherte hat eine detaillierte Angabe über seine bislang ausgeübte Tätigkeit zu machen und er muss die Höhe seines Einkommens, das er mit seiner Tätigkeit erzielt hat, nachweisen. Weiterhin muss er sich von einem Arzt die Ursachen, den Beginn, die Art, den Verlauf und die voraussichtliche Dauer bescheinigen lassen. Auch der Grad der Berufsunfähigkeit oder bzw. das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit ist vom Arzt zu benennen.