Hartz IV und Sparpaket
Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussion rund um das sog. Sparpaket soll Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen werden. Auch sollen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Nach der Logik rund um die staatlich geförderte Altersvorsorge müsste dies auch zur Folge haben, dass die Förderberechtigung für die Riester-Rente entfällt. Sollte dies umgesetzt werden, wären Hartz IV und Sozialhilfe diesbezüglich gleichgestellt.
Labels: Altersvorsorge, Rentenversicherung, Riester, Riester-Förderung. Hartz IV, Riester-Rente, Sozialhilfe
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