Hilfe vom Staat bei der Finanzierung
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Blog zu den Themen Baufinanzierung, Kredite, Versicherungen, Immobilien und Neubauvorhaben
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Als Berufsanfänger benötigt man nicht viele Versicherungen, einige sind jedoch unerlässlich. Man muss sich um eine Krankenversicherung kümmern, die auch eine Pflegeversicherung beinhaltet. Daher muss man sich eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Das Leistungsspektrum ist durchweg annähernd identisch, die Kosten sind es, abgesehen von möglichen Zusatzbeiträgen, die einige Kassen erheben, auch. Eine eigenständige Haftpflichtversicherung wird notwendig, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt. Der/die Lebensabschnittsverschöner/in, mit dem/r ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht extra. Haben beide zum Zeitpunkt der Begründung des gemeinsamen Hausstands eine Haftpflichtversicherung, wird der jüngere der beiden Verträge aufgelöst. Bei der Deckungssumme sollte nicht gegeizt werden: 2,5 Mio. € bis 3 Mio. € sollten nicht unterschritten werden. Policen mit 1 Mio. €, die Berufsstartern bisweilen nahegelegt werden, sind bei verursachten Personenschäden unter Umständen unzureichend; sie sind darüber hinaus auch keineswegs günstiger als Angebote über 2,5 Mio. € bei einer günstigeren Versicherungsgesellschaft.
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Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Förderungsmechanismen installiert. Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersversorgung zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
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Eine private Rentenversicherung ist ein Klassiker für den planmäßigen und langfristig angelegten Vermögensaufbau. In Zeiten abnehmender Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wo also jeder zusehen muss, privat seine Altersvorsorge aufzupäppeln, gilt dies umso mehr. Die Frage ist jedoch im konkreten Einzelfall, welche Versicherungen gute und welche nicht empfehlenswerte Policen im Angebot haben. Dies lässt sich gut dadurch lösen, dass man die Dienste eines unabhängigen Finanzdienstleisters in Anspruch nimmt, der mit zahlreichen Gesellschaften zusammenarbeitet und deren Angebote vermitteln kann, also nicht an die Produkte eines einzigen Konzerns gebunden ist.
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In Zusammenhang mit einer Baufinanzierung kann man Riester grundsätzlich auf zwei Wegen nutzen. Entweder spart man mit staatlicher Hilfe durch die entsprechende Förderung ein geschütztes Altersvorsorgevermögen an oder man lässt sich durch den Staat bei der Tilgung bestehender Darlehen laufend und planmäßig unterstützen. Spart man stattdessen über Versicherungen, Fonds oder Banksparpläne, darf man das angesparte Vermögen darf, ohne das Risiko einzugehen, die staatliche Förderung hierdurch einbüßen zu müssen, zum Immobilienerwerb verwenden, sofern es sich um im Inland belegenes selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Alternativ kann der Riester-Effekt bereits wie angedeutet nicht nach Ablauf der Sparphase zum Tragen kommen, sondern bereits vorher, während der Laufzeit der Immobilienfinanzierung, dadurch, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen als Sondertilgungen einfließen, wodurch sie die Darlehenslaufzeit verkürzen und aufgrund der ersparten Zinsen eine schnellere Entschuldung bewirken. Diese als Wohn-Riester bekannte Variante kann man auch anlässlich einer anstehenden Anschlussfinanzierung abschließen, um der Tilgung künftig noch mehr Schwung zu verleihen. Die staatlichen Zulagen können auch als Eigenkapitalersatz begriffen werden, was insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital bei der Bewilligung der Finanzierung von Bedeutung sein kann.
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Besondere Förderung für Berufseinsteiger
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Dass praktisch jeder eine Lücke hat, bezogen auf die finanzielle Altersvorsorge, dürfte sich herumgesprochen haben. Vermutlich hat sogar jeder eine Lücke, wenn die gesamte Vorsorge sich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente stützt. Zumindest klafft eine nicht unerhebliche Lücke zum letzten und auch zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Anders kann die finanzielle Situation bereits aussehen, wenn man neben der gesetzlichen Rente vorhandenes freies Vermögen einbezieht, dass man sich verrenten lassen kann oder durch einen Auszahlplan dazu verwendet, sein monatlich verfügbares Budget im Ruhestand aufzupäppeln. Ein Eigenheim, dessen ursprüngliche Baufinanzierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Erwerbsleben erledigt ist, das also lastenfrei ist, ist ein weiterer Vermögenswert, der durch die ersparte Miete Lücken schließen kann. Weitere Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen und sämtlich nicht per se gut oder schlecht sind, sollte man eingehend prüfen, insbesondere, da es sich um langlaufende Verträge handelt, bei denen es grundsätzlich überaus ärgerlich ist, wenn sie vorzeitig beendet werden. Hierzu zählen als staatlich geförderte Formen der privaten Vorsorge die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Daneben kommen private Rentenversicherungen und langfristige Sparpläne in Betracht. Zu den Sparplänen zählen auch solche, die in Fonds investieren. Diese haben den Vorteil einer höheren Flexibilität.
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Wer keine Riester-Förderung erhält, weil er nicht zum geförderten Personenkreis zählt, kann grundsätzlich trotzdem riestern. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (und auch keine Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält), schließt in einem solchen Fall bei Versicherungen eine im Ergebnis gewöhnliche private Rentenversicherung ab, verbunden mit der automatischen Beitragsgarantie, die automatisch bei planmäßigem Vertragsverlauf in Riester-Verträgen enthalten ist. Wenn einem das jeweilige Produkt zusagt, kann somit auch ein nicht staatlich geförderter Riester-Vertrag eine interessante Option für die private Altersvorsorge sein. Lediglich Wohn-Riester, die Riester-Variante zur beschleunigten Tilgung einer privaten Baufinanzierung, ist ohne die Förderberechtigung allerdings nicht gangbar, da entsprechend keine Zulagen fließen, die das separate Darlehen tilgen könnten.
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Eine gut strukturierte private Baufinanzierung setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. Als Eigenkapitalersatz kann man die Ersparnis an Zinskosten durch die Nutzung besonders günstiger Fördergelder der öffentlichen Hand im Vergleich zu gewöhnlichen Darlehen von Banken ansehen. Bei den Förderdarlehen handelt es sich um ein tragendes Element der staatlichen Wohneigentumsförderung. Das Wohneigentumsprogramm der KfW beispielsweise steht grundsätzlich jedermann offen, um einen Teil der insgesamt benötigten Finanzierung der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten. Der Stellenwert, der der Förderung privaten Wohneigentums insgesamt eingeräumt wird, zeigt sich auch daran, dass das Eigenheim oder auch die selbstbewohnte Eigentumswohnung als förderfähig im Sinne der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) einbezogen sind. Beispielsweise durch Nutzung der sogenannten Eigenheimrente, besser bekennt als Wohn-Riester, ist eine effektive Senkung der monatlichen Belastung durch die Immobilienfinanzierung ohne größeren Aufwand darstellbar. Dies funktioniert dadurch, dass staatliche Altersvorsorgezulagen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung einfließen und somit jährlich zu einem kontinuierlichen Schuldenabbau beitragen. Riester hat im Kern nur einen Nachteil, nämlich, dass es im Detail nicht gänzlich unkompliziert ist. Wer unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe diese Form der staatlichen Wohneigentumsförderung nutzen kann und sollte, lässt sich unproblematisch bei einer unabhängigen Finanzberatung in Erfahrung bringen.
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Riester steht einmal mehr in der Kritik aufgrund der vergleichsweise komplizierten Regelungen zur Riester-Förderung. Wenn man sich diese einmal vernünftig erklären lässt und im Zusammenhang mit Alternativen zur privaten Altersvorsorge betrachtet, kommt man allerdings zu dem Ergebnis, dass die Riester-Rente viel besser ist als ihr Ruf. Durch einen Riester-Vertrag, egal ob in Form einer Rentenversicherung oder eines Fondssparplans, steht zum Ende der Sparphase ein Guthaben zur Verfügung, welches mindestens die eingezahlten Beiträge umfasst. Darüber hinaus sind sogar sämtliche eingegangenen Zulagen garantiert. Insoweit beinhalten Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fonds, wenn man sie nicht vorzeitig auflöst, automatisch eine garantierte Rendite. Diese ist zwar nicht üppig, stellt aber für extreme Szenarien ein nicht zu unterschätzendes Ruhekissen dar, da Verluste insoweit ausgeschlossen sind. Riester nur deshalb zu meiden, weil die Förderbedingungen zu kompliziert seien, kann kaum die Lösung sein. Man verzichtet ja auch nicht auf besonders günstige Förderdarlehen für seine Baufinanzierung, nur weil man es auf diese Weise mit zwei Kreditinstituten zu tun hat. Wer nicht gefördert wird oder Riester bereits ausgeschöpft hat, kann privat beispielsweise mit Fonds langfristig sparen und vorsorgen. Wie Riester und klassische kapitalbildende Versicherungen eine garantierte Mindestrendite bieten als Alternative auch besondere Fondspolicen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip ausgestaltet sind. Darüber hinaus gibt es hierbei insoweit Parallelen zu Fonds im Allgemeinen, dass sich durch die professionelle Geldanlage und einen möglichst langen Zeithorizont beträchtliche Chancen auf hohe Renditen für den Anleger ergeben.
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Die Eigenheimrente ist die jüngste Variante der Riester-Rente. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester (so die umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) identisch im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente, also Rentenversicherung, Fondssparplan und Banksparplan): Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Die Eigenheimrente lohnt sich besonders für kinderreiche Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen.
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Je länger planmäßiger Vermögensaufbau über einen Sparplan, betrieben wird, desto eher sind auch risikoreichere Anlagen wie Fonds, die in Aktien investieren geeignet, da sich die Risiken, mit der Geldanlage insgesamt Verluste zu erzielen, mit zunehmender Laufzeit reduzieren. Eine weitere bzw. ergänzende Möglichkeit, Verlusten entgegenzuwirken, besteht in dem Abschluss eines Riester-Fondssparplans. Riester-Fonds sind zwar insgesamt nicht so günstig wie ein reiner Fondssparplan, der individuell und flexibel bedient werden kann. Dafür bieten sie aber zusätzliche Vorteile, die die zusätzlichen Kosten durchaus rechtfertigen können. Zum Einen enthalten Riester-Fonds eine automatische Beitragsgarantie, d.h., das eingezahlte Kapital steht zum planmäßigen Laufzeitende grundsätzlich zur Verfügung. Zum Anderen wird dem Anleger in den meisten Fällen ein automatisches Ablaufmanagement geboten. Dieses sorgt dafür, dass die während der Laufzeit erzielte Rendite in Form von Kursgewinnen durch planmäßiges Umschichten in Fonds mit weniger Risiken sukzessive konserviert wird. Riester-Fonds bieten überdies entweder die Möglichkeit, die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, oder sie enthalten die steuerlichen Vorzüge von Fondspolicen.
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Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen sehr interessanten Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
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Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.
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Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.
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Die private Altersvorsorge ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man nicht einfach mit, auch wenn Werbung und Marketing dies bisweilen suggerieren. Vielmehr informiert man sich zuerst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag, Wohn-Riester). Man behält hierbei unbedingt stets im Hinterkopf, wenn man von jedem Anbieter und Verkäufer neuerlich mit den Vorzügen “seines“ Produktes konfrontiert wird, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – ganz egal, was und wo man abschließt. Also nimmt man die Förderung eben nicht einfach so mit, sondern entscheidet sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.
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Testsiege in FocusMoney und €uro kennzeichnen den Steckbrief der Riester-Rente mit dem “Mehrsparschwein“, der DWS RiesterRente Premium. Die Vorteile dieses ausgezeichneten Riester-Fonds liegen in der Expertise der größten und langjährig erfolgreichsten deutschen Fondsgesellschaft im langfristigen Vermögensaufbau mit Fonds, einem erprobten finanzmathematischen Modell zur Gewährleistung der gesetzlichen Riester-Garantien, einem kundenindividuell geführten Depot, einer optionalen Höchststandsicherung, die die erzielten Wertzuwächse zum Laufzeitende konserviert und angemessenen (bzw. im Vergleich zu manchen fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen sehr niedrigen) Kosten. Außerdem: Das “Cash-Lock“-Risiko fehlt. Wenn bei einer anhaltenden Baisse das angesparte Guthaben vom DWS-Vorsorgefonds in einen Rentenfonds umgeschichtet werden muss, wird bei einer Erholung der Märkte auch wieder zurückgeschichtet, um bis zum Laufzeitende die Chancen der Aktienmärkte optimal nutzen zu können. Andere Anbieter ließen in einem derartigen Szenario das angesparte Guthaben in Rentenfonds verweilen, unabhängig von der restlichen Vertragslaufzeit.
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Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussion rund um das sog. Sparpaket soll Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen werden. Auch sollen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Nach der Logik rund um die staatlich geförderte Altersvorsorge müsste dies auch zur Folge haben, dass die Förderberechtigung für die Riester-Rente entfällt. Sollte dies umgesetzt werden, wären Hartz IV und Sozialhilfe diesbezüglich gleichgestellt.
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Studenten sind grundsätzlich zwar nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Die Förderung erhalten sie dennoch, wenn sie nebenbei jobben und aus dieser Tätigkeit heraus ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Der klassische Minijob bzw. 400-€-Job reicht nicht, es sei denn man erklärt gegenüber seinem Arbeitgeber den Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit und stockt damit den Rentenversicherungsbeitrag auf. Anstelle von 15% pauschaler Abgabe, die der Arbeitgeber ohnehin zu tragen hat, fließen zusätzlich 4,9% vom Studierenden in die Rentenkasse. Diese 4,9% vom Einkommen berechtigen bei Abschluss oder Fortführung eines Riester-Vertrages zum Erhalt der staatlichen Altersvorsorgezulage. Gleichzeitig steigen die Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bei einem 400-€-Job fehlenden 19,60 € können insgesamt eine überaus lohnende Zukunftsinvestition in Bezug auf die private Altersvorsorge darstellen.
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