Mittwoch, 13. Juli 2011

Lücken

Dass praktisch jeder eine Lücke hat, bezogen auf die finanzielle Altersvorsorge, dürfte sich herumgesprochen haben. Vermutlich hat sogar jeder eine Lücke, wenn die gesamte Vorsorge sich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente stützt. Zumindest klafft eine nicht unerhebliche Lücke zum letzten und auch zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Anders kann die finanzielle Situation bereits aussehen, wenn man neben der gesetzlichen Rente vorhandenes freies Vermögen einbezieht, dass man sich verrenten lassen kann oder durch einen Auszahlplan dazu verwendet, sein monatlich verfügbares Budget im Ruhestand aufzupäppeln. Ein Eigenheim, dessen ursprüngliche Baufinanzierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Erwerbsleben erledigt ist, das also lastenfrei ist, ist ein weiterer Vermögenswert, der durch die ersparte Miete Lücken schließen kann. Weitere Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen und sämtlich nicht per se gut oder schlecht sind, sollte man eingehend prüfen, insbesondere, da es sich um langlaufende Verträge handelt, bei denen es grundsätzlich überaus ärgerlich ist, wenn sie vorzeitig beendet werden. Hierzu zählen als staatlich geförderte Formen der privaten Vorsorge die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Daneben kommen private Rentenversicherungen und langfristige Sparpläne in Betracht. Zu den Sparplänen zählen auch solche, die in Fonds investieren. Diese haben den Vorteil einer höheren Flexibilität.

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Mittwoch, 29. Juni 2011

Geförderte Rente

Eine recht wenig bekannte Form der staatlich geförderten Renten ist die sogenannte Basis-Rente. Es handelt sich um eine steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge, mit der man sich eine privat finanzierte zweite Rente aufbauen kann, zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ins Leben gerufen wurde die Basis-Rente vor allem deshalb, um die Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente kompensieren zu können. Entsprechend sind beide Vorsorgeformen, die gesetzliche Rente und die Basis-Rente, auch sehr ähnlich: In beiden Fällen sind nur lebenslange Rentenzahlungen möglich, keine zusätzlichen Auszahlungen oder Verfügungen. Man ist also beim Abschluss einer Basis-Rente auf lange Zeit gebunden und sollte entsprechend unbedingt sicher sein, das Geld nicht doch noch vorzeitig zu benötigen. Die geringe Flexibilität ist vermutlich der Grund, dass bislang im Vergleich zur Riester-Rente weitaus weniger Verträge abgeschlossen wurden. Mit Riester hält man sich neben möglichen Teilauszahlungen zu Rentenbeginn nämlich auch die Option offen, eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu finanzieren oder eine entsprechende Baufinanzierung zum Eintritt in den Ruhestand abzulösen. Eine lastenfreie Immobilie ist sicherlich nicht der schlechteste Bestandteil privater Altersvorsorge, auch aus Sicht des Staates, der diese Möglichkeiten entsprechend geschaffen hat. Wer nicht durch Riester begünstigt und gefördert wird, beispielsweise manche Selbstständige, muss alternative Wege beschreiten, beispielsweise über eine Basis-Rente. Vorher sollte man aber in jedem Fall klären, ob einem auch als Selbstständiger nicht doch die Riester-Förderung zusteht. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist in diesen Fragen ein guter Ansprechpartner für Unternehmer und Selbstständige.

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