Mittwoch, 13. Juli 2011

Lücken

Dass praktisch jeder eine Lücke hat, bezogen auf die finanzielle Altersvorsorge, dürfte sich herumgesprochen haben. Vermutlich hat sogar jeder eine Lücke, wenn die gesamte Vorsorge sich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente stützt. Zumindest klafft eine nicht unerhebliche Lücke zum letzten und auch zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Anders kann die finanzielle Situation bereits aussehen, wenn man neben der gesetzlichen Rente vorhandenes freies Vermögen einbezieht, dass man sich verrenten lassen kann oder durch einen Auszahlplan dazu verwendet, sein monatlich verfügbares Budget im Ruhestand aufzupäppeln. Ein Eigenheim, dessen ursprüngliche Baufinanzierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Erwerbsleben erledigt ist, das also lastenfrei ist, ist ein weiterer Vermögenswert, der durch die ersparte Miete Lücken schließen kann. Weitere Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen und sämtlich nicht per se gut oder schlecht sind, sollte man eingehend prüfen, insbesondere, da es sich um langlaufende Verträge handelt, bei denen es grundsätzlich überaus ärgerlich ist, wenn sie vorzeitig beendet werden. Hierzu zählen als staatlich geförderte Formen der privaten Vorsorge die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Daneben kommen private Rentenversicherungen und langfristige Sparpläne in Betracht. Zu den Sparplänen zählen auch solche, die in Fonds investieren. Diese haben den Vorteil einer höheren Flexibilität.

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Dienstag, 26. April 2011

Rentengarantien

Es ist mehr als nur ein offenes Geheimnis, dass es mit der Rente eng werden könnte. Eng dahingehend, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands kaum ausreichend sein werden, einen auskömmlichen Lebensstandard zu sichern. Dass das niedrige Rentenniveau staatlicherseits garantiert ist, ist insofern nur ein schwacher Trost. Zur Sicherung eines gewünschten Lebensstandards bedarf es logischerweise einer entsprechenden privaten Altersvorsorge.
Viele Wege führen hierbei nach Rom; private kapitalbildende Versicherungen können eine Option darstellen, ebenso Fonds, die Riester-Rente oder Immobilien. Bei Versicherungen kommen unter dem Aspekt einer möglichst hohen möglichen Rendite insbesondere Fondspolicen in Betracht. Diese investieren das Kapital der Versicherungsnehmer bzw. die Sparbeiträge des einzelnen Anlegers in Investmentfonds. Das damit verbundene Kapitalanlagerisiko kann teilweise oder vollständig auf die Versicherungsgesellschaft übertragen werden, die insoweit eine Garantie in Höhe eines Mindestauszahlung oder einer Mindestrente aussprechen kann. Idealerweise wählt man in dieser Hinsicht eine Fondspolice, die zum Einen die Teilhabe an den Chancen der Kapitalmärkte ermöglicht, zum Anderen aber nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern darüber hinaus eine Mindestrendite garantiert. Diese Kombination findet sich bei Rentenversicherungen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip konzipiert sind. Für Arbeitnehmer besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, durch die Betriebliche Altersvorsorge eine entsprechende private Rentenversicherung mit garantierter Mindestrendite abzuschließen, bei der die Beiträge innerhalb gewisser Grenzen sowohl sozialversicherungsfrei als auch steuerfrei gestellt werden. Dieser Umstand trägt zu einer Nettoentlastung bei und führt zu einem höheren Sparbetrag und damit zu einer besonders zielgerichteten und effektiven finanziellen Vorsorge.

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Mittwoch, 12. Januar 2011

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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Montag, 10. Januar 2011

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Fördermechanismen (Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervergünstigungen) installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Sparplan mit Riester-Fonds, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.

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Freitag, 3. Dezember 2010

Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzlich besteht kein gesetzlicher Schutz (mehr) für ab 1961 Geborene. Die Deutsche Rentenversicherung leistet gegebenenfalls lediglich eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grunde ist für Personen ohne gesetzlichen Schutz der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung für den Fall des Verlustes oder der wesentlichen Einbuße der Arbeitskraft zu empfehlen. Zu beachten ist hierbei, dass die qualitativen und preislichen Unterschiede der angebotenen Versicherungen erheblich sind.
Empfehlenswert sind ausschließlich Policen, die einen Verzicht seitens der Versicherungsgesellschaft auf die sog. abstrakte Verweisung beinhalten. Die abstrakte Verweisung liefe darauf hinaus, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer im Falle eines Rentenantrags vor der Aufnahme einer Zahlung zunächst auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen könnte (und würde). Wie bei allen Versicherungen sind die Kosten höchst unterschiedlich. Wesentliche preisliche Einflussfaktoren einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, die Berufsgruppe und insbesondere das Endalter.

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Donnerstag, 21. Oktober 2010

Überschussbeteiligung einer Versicherung

Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zum langfristigen Vermögensaufbau oder zur Stärkung der Altersvorsorge abgeschlossen wurde, legt mitunter in den Versicherungsbedingungen fest, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Dies ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, wie eigentlich bei Versicherungspolicen ansonsten die Überschussbeteiligung ermittelt wird: Sie wird bei Vertragsabschluss unverbindlich prognostiziert und im Folgenden jährlich neu festgesetzt. Nach allerdings nicht klar definierten Kriterien, die dem Kunden Transparenz ermöglichen würden. Es spielen hierbei unter anderem eine Rolle: Die Geschäftsentwicklung, bei Lebensversicherern insbesondere das Zinsniveau, sowie die Interessen der Versichertengemeinschaft, der Versicherungsgesellschaft nebst deren Eigentümern und vieles mehr. So gesehen empfehlen sich Rentenversicherungen, die die erwirtschafteten Erträge aus der Geldanlage an den Kunden nach klar festgelegten Kriterien komplett auskehren. Der Interessenkonflikt, wer genau eigentlich an den Erträgen in welcher Höhe partizipieren soll, findet hier schlicht nicht statt. Wenn zudem die Kosten für die Versicherung im Vergleich sehr günstig sind und Ratenzuschläge (dies sind bisweilen überaus teure Kredite) für eine unterjährige Prämienzahlung unbekannt sind, hinterlässt dies einen sehr guten Eindruck. Fondspolicen, die zudem bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben an die Erben auszahlen , werden von unabhängigen Finanzdienstleistern aus diesen Gründen gern empfohlen. Erst recht, wenn auf Wunsch noch gute und günstige Garantien eingeschlossen werden können.

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Dienstag, 21. September 2010

Informieren!

Die private Altersvorsorge ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man nicht einfach mit, auch wenn Werbung und Marketing dies bisweilen suggerieren. Vielmehr informiert man sich zuerst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag, Wohn-Riester). Man behält hierbei unbedingt stets im Hinterkopf, wenn man von jedem Anbieter und Verkäufer neuerlich mit den Vorzügen “seines“ Produktes konfrontiert wird, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – ganz egal, was und wo man abschließt. Also nimmt man die Förderung eben nicht einfach so mit, sondern entscheidet sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.

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Donnerstag, 10. Juni 2010

Hartz IV und Sparpaket

Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussion rund um das sog. Sparpaket soll Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen werden. Auch sollen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Nach der Logik rund um die staatlich geförderte Altersvorsorge müsste dies auch zur Folge haben, dass die Förderberechtigung für die Riester-Rente entfällt. Sollte dies umgesetzt werden, wären Hartz IV und Sozialhilfe diesbezüglich gleichgestellt.

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Freitag, 28. Mai 2010

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch ungeförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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Mittwoch, 14. April 2010

Gesamtverzinsung von Versicherungen

Die Gesamtverzinsung von Rentenversicherungen und Lebensversicherungen ist ein nicht uninteressantes Kriterium bei der Entscheidung, welche Gesellschaft(en) man als Partner für seine private Altersvorsorge auswählt. In der Spitze beläuft sich die Gesamtverzinsung (Garantiezins von 2,25% + Zinsüberschussbeteiligung + einmalige Schlussüberschussbeteiligung) zurzeit auf über 5,5%. Das klingt gut, gerade in diesen Zeiten. Aber: Die Überschüsse sind nicht garantiert, auch nicht für Folgejahre. Sie hängen maßgeblich ab von den erwirtschafteten Erträgen der Versicherungen und diese wiederum vom Zinsniveau. Und: Die Gesamtverzinsung bezieht sich nicht auf den Versicherungsbeitrag, sondern nur auf dessen Sparanteil (nach Kosten). Sie hat somit nur peripher etwas mit der Rendite zu tun. Leider verzichten manche Anbieter nicht darauf, die Milchmädchenrechnung “Gesamtverzinsung ist höher als Zinssatz für Geldanlage“ in Flyern werbewirksam herauszustellen. Daher: Kunden sollten den Bankberater oder Versicherungsvertreter ihres Vertrauens nach der Rendite der jeweiligen Versicherung (bislang und aktuell prognostiziert) fragen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.

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Montag, 2. November 2009

Riester-Zulagen sichern

Alle Jahre wieder im vierten Quartal rüsten einige Versicherungsgesellschaften zur Riester-Offensive. Nicht Neugeschäft soll hierbei primär generiert werden; dies wird womöglich als Add-on unter Cross-Selling-Gesichtspunkten angestrebt.

Es gehr vielmehr um Mailing-Aktionen, die die Riester-Sparer daran erinnern sollen, die staatliche Altersvorsorgezulage, so sie ihnen aufgrund der Förderberechtigung zusteht, auch zu beantragen. Diese Aktionen sind insoweit löblich, da sie das Risiko minimieren, dass Zulagen trotz Berechtigung nach Ablauf der Antragsfrist von zwei Jahren ersatzlos verfallen und damit die Rendite des Riester-Vertrages bzw. die spätere Rentenhöhe merklich und vor allem unnötig mindern.

Andererseits deutet die Notwendigkeit solcher Erinnerungen ebenso wie die dennoch hohe Anzahl von Fällen mit verfallenen Zulagen an, dass es um die Qualität der vor einigen Jahren bei Vertragsabschluss erfolgten Beratung nicht herausragend gut bestellt gewesen sein kann, wurde doch zu Beginn der Riester-Ära maßgeblich mit den Altersvorsorgezulagen als DEM Verkaufsargument getrommelt (nicht nur von der Assekuranz, sondern auch von der damaligen Bundesregierung).

Wer bislang nicht um das jährliche Procedere des Zulagenantrags herum kam, also Sparer eines Riester-Vertrages der ersten Stunde ist, sollte sich mit seinem Anbieter hinsichtlich der Möglichkeit in Verbindung setzen, einen Dauerzulagenantrag zu stellen, wie er seit geraumer Zeit zulässig und bei Produkten der jüngeren Generation quasi ausschließlich zum Einsatz kommt. Dies vereinfacht die Abwicklung für alle Beteiligten ungemein. Und es erhöht die Chance, dass sich auch ein Riester-Vertrag der ersten Stunde rückblickend als lukratives Investment erweist.

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Montag, 26. Oktober 2009

Kindergelderhöhung als Ausbildungsvorsorge

Die sich konstituierende neue Bundesregierung hat eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht angelaufen ist, ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf jeweils 200 € monatlich umgesetzt werden wird. Zudem ist eine Anhebung des Kinderfreibetrages geplant.
Die Kindergelderhöhung von derzeit 164 € (§ 66 Abs. 1 EStG) auf 200 € bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erhöhung des Familieneinkommens von 36 € monatlich mit sich. Fürsorglichen Eltern bietet sich die Chance, eben diesen Betrag zur Absicherung der Ausbildung ihrer Sprößlinge zu verwenden.
Bei Abschluss eines Sparvertrages mit monatlich 36 € lässt sich, konservativ mit einer Verzinsung von 5 Prozent jährlich gerechnet, über eine Laufzeit von beispielsweise 15 Jahren eine Summe von rund 9.300 € erzielen. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent jährlich errechnen sich bereits rund 10.000 €.
Ob die Anlage durch einen Ansparplan erfolgt, in einem Fondssparplan oder im Rahmen einer auf den Namen des Kindes abzuschließenden privaten Rentenversicherung (mit der Option auf eine einmalige oder teilweise Kapitalleistung zum Laufzeitende) ist letztlich eine Frage des individuellen Bedürfnisses nach Sicherheit sowie der gewünschten Flexibilität während der Laufzeit.
In jedem Fall lässt sich Juniors Vermögensaufbau steuerfrei realisieren: Im Rahmen eines Versicherungsmantels ohnehin, und bei Besparung eines Fondssparplanes durch die Ausnutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes von 801 € jährlich. Die Auszahlungsphase, insbesondere, wenn sie als Einmalentnahme erfolgt, kann zwar zunächst mit einer Belastung durch Kapitalertragsteuer verbunden sein; da das Kind zu Beginn seiner Ausbildungs- bzw. Studienzeit jedoch kaum über nennenswerte sonstige Einkünfte verfügen wird, wären die abgeführten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum zu erstatten. Zusammengefasst bietet der kleine, unerwartete Geldsegen für Eltern die Chance, die Ausbildung ihrer Kinder durch die verbesserte staatliche Förderung zielgerichtet auf ein solides Fundament zu stellen.

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Montag, 5. Oktober 2009

Ungeförderte Riester-Verträge

Ungeförderte Riester-Verträge

Wer nicht zum geförderten Personenkreis für die Riester-Rente gehört, erhält für diese spezielle Form der privaten Altersversorgung entsprechend keine staatliche Zulage. Auch kommt ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG nicht in Betracht; das Einreichen der Anlage “AV“ ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung insoweit entbehrlich.
Auch Beträge, die die jährliche Obergrenze für die staatliche Förderung von 2.100 € übersteigen, werden wie ungeförderte Beträge behandelt. Sie sind Beiträgen zu einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung gleichgestellt. D.h., für Kapitalleistungen nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres greift die Halbeinkünftebesteuerung auf die angefallenen Erträge (Versteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz); Rentenleistungen sind lediglich mit dem geringeren Ertragsanteil steuerpflichtig.
Der grundsätzlich in Bezug auf die Riester-Rente nicht geförderte Personenkreis umfasst: Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer); Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind; freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rentner wegen Altersvollrente; übrige Rentner bzw. Bezieher von Versorgungsleistungen, die unmittelbar vor dem Renten-/Versorgungsbezug nicht förderberechtigt waren; Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte; geringfügig Beschäftigte (“Minijobber“), die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen; Sozialhilfeempfänger; Empfänger von Grundsicherung im Alter; nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen (z.B. “Grenzgänger“, aktuell jedoch strittig).
Gefördert wird dieser nicht begünstigte Personenkreis jedoch mittelbar, sofern der Ehepartner förderberechtigt ist und einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

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