Montag, 10. Januar 2011

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Fördermechanismen (Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervergünstigungen) installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Sparplan mit Riester-Fonds, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.

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