Donnerstag, 11. November 2010

Lebensversicherung

Kapitalbildende Lebensversicherungen sichern das Risiko des Todesfalls ab und fungieren zusätzlich gewissermaßen als langfristiger Sparvertrag mit zusätzlichen vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmalen.
Der Versicherungsnehmer legt zunächst die seinen Bedürfnissen entsprechende Versicherungssumme im Todesfall während der Versicherungslaufzeit fest. Für die Versicherungsprämie, deren Höhe sich grundsätzlich nach der Versicherungssumme und dem biometrischen Risiko richtet, kann eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Es ist ratsam, darauf zu achten, dass keine Ratenzuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise anfallen. Diese werden von einigen Versicherungsunternehmen mit der Begründung erhoben, dass die ratierliche Zahlung eine kreditähnliche Stundung der Versicherungsprämie darstelle. Im Ergebnis handelt es sich somit um (teure) Kredite, die man sich sparen kann und sollte.
Eine häufig angebotene Option besteht in einer dynamisierten Beitragshöhe. Die Dynamik führt dazu, dass die Prämie jährlich um einen vereinbarten festen Prozentsatz ansteigt. Häufig beträgt die festgelegte Dynamik jährlich 3%. Da durch die kontinuierlich ansteigenden Beiträge auch das angesparte Kapital eine Dynamik erhält, führt dies zu einem gewissen Schutz des angestrebten Sparziels und des Vermögensaufbaus vor Inflationsrisiken. Ebenso sichert die Beitragsdynamik die private Altersvorsorge, für die kapitalbildende Lebensversicherungen einen verbreiteten Baustein darstellen, auf diese Weise gegen Kaufkraftverluste durch eine fortschreitende Geldentwertung ab.

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