Donnerstag, 21. Oktober 2010

Überschussbeteiligung einer Versicherung

Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zum langfristigen Vermögensaufbau oder zur Stärkung der Altersvorsorge abgeschlossen wurde, legt mitunter in den Versicherungsbedingungen fest, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Dies ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, wie eigentlich bei Versicherungspolicen ansonsten die Überschussbeteiligung ermittelt wird: Sie wird bei Vertragsabschluss unverbindlich prognostiziert und im Folgenden jährlich neu festgesetzt. Nach allerdings nicht klar definierten Kriterien, die dem Kunden Transparenz ermöglichen würden. Es spielen hierbei unter anderem eine Rolle: Die Geschäftsentwicklung, bei Lebensversicherern insbesondere das Zinsniveau, sowie die Interessen der Versichertengemeinschaft, der Versicherungsgesellschaft nebst deren Eigentümern und vieles mehr. So gesehen empfehlen sich Rentenversicherungen, die die erwirtschafteten Erträge aus der Geldanlage an den Kunden nach klar festgelegten Kriterien komplett auskehren. Der Interessenkonflikt, wer genau eigentlich an den Erträgen in welcher Höhe partizipieren soll, findet hier schlicht nicht statt. Wenn zudem die Kosten für die Versicherung im Vergleich sehr günstig sind und Ratenzuschläge (dies sind bisweilen überaus teure Kredite) für eine unterjährige Prämienzahlung unbekannt sind, hinterlässt dies einen sehr guten Eindruck. Fondspolicen, die zudem bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben an die Erben auszahlen , werden von unabhängigen Finanzdienstleistern aus diesen Gründen gern empfohlen. Erst recht, wenn auf Wunsch noch gute und günstige Garantien eingeschlossen werden können.

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