Welche Form der geförderten Altersvorsorge?
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Blog zu den Themen Baufinanzierung, Kredite, Versicherungen, Immobilien und Neubauvorhaben
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Wenn´s ans Geld verdienen mit einer Berufsausbildung geht, kommt man in der Regel nicht umhin, sich auch mit Versicherungen auseinanderzusetzen. Dies betrifft nicht nur die Krankenversicherung durch eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die am besten keinen Zusatzbeitrag erhebt. Auch eigene private Haftpflichtversicherung wird notwendig, wenn aus dem Elternhaus ausgezogen wird. Der bzw. die Lebensabschnittsverschöner(in), mit dem bzw. der ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht; eine gemeinsame reicht, und zwar auch für meist besonders günstige Single-Tarife. Darauf achten sollte man bezüglich der Deckungssumme, dass 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden sollten. Verträge mit nur 1 Mio. € werden Berufsstartern mitunter nahegelegt. Sie sind allerdings, wenn überhaupt, kaum günstiger und auf keinen Fall preiswert, da sie unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend sind.
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Dass praktisch jeder eine Lücke hat, bezogen auf die finanzielle Altersvorsorge, dürfte sich herumgesprochen haben. Vermutlich hat sogar jeder eine Lücke, wenn die gesamte Vorsorge sich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente stützt. Zumindest klafft eine nicht unerhebliche Lücke zum letzten und auch zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Anders kann die finanzielle Situation bereits aussehen, wenn man neben der gesetzlichen Rente vorhandenes freies Vermögen einbezieht, dass man sich verrenten lassen kann oder durch einen Auszahlplan dazu verwendet, sein monatlich verfügbares Budget im Ruhestand aufzupäppeln. Ein Eigenheim, dessen ursprüngliche Baufinanzierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Erwerbsleben erledigt ist, das also lastenfrei ist, ist ein weiterer Vermögenswert, der durch die ersparte Miete Lücken schließen kann. Weitere Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen und sämtlich nicht per se gut oder schlecht sind, sollte man eingehend prüfen, insbesondere, da es sich um langlaufende Verträge handelt, bei denen es grundsätzlich überaus ärgerlich ist, wenn sie vorzeitig beendet werden. Hierzu zählen als staatlich geförderte Formen der privaten Vorsorge die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Daneben kommen private Rentenversicherungen und langfristige Sparpläne in Betracht. Zu den Sparplänen zählen auch solche, die in Fonds investieren. Diese haben den Vorteil einer höheren Flexibilität.
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Eine recht wenig bekannte Form der staatlich geförderten Renten ist die sogenannte Basis-Rente. Es handelt sich um eine steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge, mit der man sich eine privat finanzierte zweite Rente aufbauen kann, zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ins Leben gerufen wurde die Basis-Rente vor allem deshalb, um die Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente kompensieren zu können. Entsprechend sind beide Vorsorgeformen, die gesetzliche Rente und die Basis-Rente, auch sehr ähnlich: In beiden Fällen sind nur lebenslange Rentenzahlungen möglich, keine zusätzlichen Auszahlungen oder Verfügungen. Man ist also beim Abschluss einer Basis-Rente auf lange Zeit gebunden und sollte entsprechend unbedingt sicher sein, das Geld nicht doch noch vorzeitig zu benötigen. Die geringe Flexibilität ist vermutlich der Grund, dass bislang im Vergleich zur Riester-Rente weitaus weniger Verträge abgeschlossen wurden. Mit Riester hält man sich neben möglichen Teilauszahlungen zu Rentenbeginn nämlich auch die Option offen, eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu finanzieren oder eine entsprechende Baufinanzierung zum Eintritt in den Ruhestand abzulösen. Eine lastenfreie Immobilie ist sicherlich nicht der schlechteste Bestandteil privater Altersvorsorge, auch aus Sicht des Staates, der diese Möglichkeiten entsprechend geschaffen hat. Wer nicht durch Riester begünstigt und gefördert wird, beispielsweise manche Selbstständige, muss alternative Wege beschreiten, beispielsweise über eine Basis-Rente. Vorher sollte man aber in jedem Fall klären, ob einem auch als Selbstständiger nicht doch die Riester-Förderung zusteht. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist in diesen Fragen ein guter Ansprechpartner für Unternehmer und Selbstständige.
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Auch bei Selbstständigen besteht bei einem Wunsch nach eigenen vier Wänden der entsprechende Bedarf nach einer Baufinanzierung. Im Vergleich etwa zu Arbeitnehmern ist dies hinsichtlich der Gestaltung mitunter etwas umständlicher, da nicht alle Banken ihre Dienstleistungen für diesen Kundenkreis zur Verfügung stellen. Ferner ist eine Vollfinanzierung ist in der Praxis meist etwas schwieriger darzustellen, da die Bonitätsvoraussetzung einer hinreichenden Kapitaldienstfähigkeit nicht so gut veranschlagt werden kann wie bei einem Kreditnehmer im Angestelltenstatus. Dennoch funktionieren in der Praxis sowohl Baufinanzierung als auch Vollfinanzierung für Selbstständige. Was hingegen nicht zwangsläufig funktioniert, ist die Einbindung von Wohn-Riester, einem speziellen Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ob dies funktioniert, hängt nämlich davon ab, inwieweit der Antragsteller (oder auch dessen Ehepartner) einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (oder sich alternativ im Beamtenstatus befinden). Ist dies der Fall, lässt sich, auch erstmals bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung, Wohn-Riester in eine Baufinanzierung integrieren, um hierdurch einen beschleunigten Schuldenabbau durch höhere Tilgungen zu erzielen. Diese Riester-Variante ermöglicht dies dergestalt, dass die staatlichen Riester-Zulagen als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung eingehen. Über die Gestaltungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für die Förderberechtigung können sich Selbstständige zum Beispiel bei einer in Finanzierungsfragen bewanderten unabhängigen Unternehmensberatung informieren.
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Wer keine Riester-Förderung erhält, weil er nicht zum geförderten Personenkreis zählt, kann grundsätzlich trotzdem riestern. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (und auch keine Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält), schließt in einem solchen Fall bei Versicherungen eine im Ergebnis gewöhnliche private Rentenversicherung ab, verbunden mit der automatischen Beitragsgarantie, die automatisch bei planmäßigem Vertragsverlauf in Riester-Verträgen enthalten ist. Wenn einem das jeweilige Produkt zusagt, kann somit auch ein nicht staatlich geförderter Riester-Vertrag eine interessante Option für die private Altersvorsorge sein. Lediglich Wohn-Riester, die Riester-Variante zur beschleunigten Tilgung einer privaten Baufinanzierung, ist ohne die Förderberechtigung allerdings nicht gangbar, da entsprechend keine Zulagen fließen, die das separate Darlehen tilgen könnten.
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Riester hat mehrere Vorteile. Einer ist, dass man, sofern man berechtigt ist, in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, jederzeit anfangen kann. Dies klingt zunächst nicht bedeutend, macht aber im Zuge des Hausbaus und der dazugehörigen Baufinanzierung einen nicht unwesentlichen Aspekt aus. Im Gegensatz beispielsweise zu einigen Förderprogrammen der öffentlichen Hand zur Wohneigentumsförderung muss Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente, die bereits in die Immobilienfinanzierung integriert werden kann, nicht bei der ursprünglichen Finanzierung bzw. beim Ersteinzug begonnen werden, sondern kann auch später abgeschlossen werden, beispielsweise im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der ersten Zinsbindungsfrist. Die beschleunigte Tilgung durch den Einsatz von Wohn-Riester im zweiten Finanzierungsabschnitt ist eine mögliche und gern genutzte Option in der Praxis. Einkommensgrenzen bestehen bei der Riester-Rente in jeder Variante (also beispielsweise auch bei alternativ angebotenen Versicherungen) nicht, so dass es hier keinerlei Einschränkungen gibt, um die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge als Sondertilgungen in die private Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen. Die Einschränkung besteht lediglich allgemein darin, dass geklärt werden muss, ob man förderberechtigt ist oder nicht. Bei Selbstständigen beispielsweise kann dies kompliziert werden. Einzelheiten für Unternehmer und Selbstständige können mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung eruiert werden.
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Lebensversicherungen wurden seit längerer Zeit kontinuierlich unattraktiver. Zum Beispiel wurden die Steuervorteile, eines der klassischen Verkaufsargumente für klassische Lebensversicherungen, peu à peu zusammengestrichen. Die Renditen der Versicherungen sind seit Jahren im Sinkflug begriffen, was einerseits mit den Kosten der Versicherungen zusammenhängt, andererseits mit dem rückläufigen Ergebnis aus Kapitalanlagen, das die Versicherungsgesellschaften erwirtschaften konnten oder zumindest in Form der jährlichen Überschussbeteiligung an die Kunden weitergaben. Wenn ab kommendem Jahr der gesetzliche höchstens zulässige Garantiezins sinkt, so wird hierdurch lediglich die Entwicklung der letzten Jahre – historisch niedrige Zinsen über einen längeren Zeitraum – nachvollzogen. Neuabschlüsse sollte man, wenn überhaupt, somit eher 2011 als 2012 tätigen. Bevor man allerdings noch 2011 eine Lebensversicherung auch zum Zwecke des Vermögensaufbaus bzw. der Altersvorsorge abschließt, sollte man sich in jedem Fall gut über bessere Alternativen informieren. Diese gibt es. Zunächst deckt man den reinen Todesfallschutz über eine Risiko-Lebensversicherung ab. Diese spart zwar nichts an, was sie aber auch nicht soll. Vielmehr sichert sie lediglich das Todesfallrisiko ab, was beispielsweise bei einer Baufinanzierung im Falle eines Falles die Hinterbliebenen finanziell vor dem Notverkauf der Immobilie schützen kann. Die Geldanlage kann man je nach Belieben und individuellen Neigungen auch über Versicherungen vornehmen, in diesem Falle eine gute private Rentenversicherung. Oder man investiert regelmäßig in Fonds. Eine gute Mischung von beiden Varianten findet in Fondspolicen statt, bei der neben einer chancenorientierten Form der Geldanlage auch Absicherungskomponenten wie Kapitalgarantie und Mindestverzinsung sowie ein automatisches Ablaufmanagement enthalten sind.
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Eine gut strukturierte private Baufinanzierung setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. Als Eigenkapitalersatz kann man die Ersparnis an Zinskosten durch die Nutzung besonders günstiger Fördergelder der öffentlichen Hand im Vergleich zu gewöhnlichen Darlehen von Banken ansehen. Bei den Förderdarlehen handelt es sich um ein tragendes Element der staatlichen Wohneigentumsförderung. Das Wohneigentumsprogramm der KfW beispielsweise steht grundsätzlich jedermann offen, um einen Teil der insgesamt benötigten Finanzierung der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten. Der Stellenwert, der der Förderung privaten Wohneigentums insgesamt eingeräumt wird, zeigt sich auch daran, dass das Eigenheim oder auch die selbstbewohnte Eigentumswohnung als förderfähig im Sinne der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) einbezogen sind. Beispielsweise durch Nutzung der sogenannten Eigenheimrente, besser bekennt als Wohn-Riester, ist eine effektive Senkung der monatlichen Belastung durch die Immobilienfinanzierung ohne größeren Aufwand darstellbar. Dies funktioniert dadurch, dass staatliche Altersvorsorgezulagen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung einfließen und somit jährlich zu einem kontinuierlichen Schuldenabbau beitragen. Riester hat im Kern nur einen Nachteil, nämlich, dass es im Detail nicht gänzlich unkompliziert ist. Wer unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe diese Form der staatlichen Wohneigentumsförderung nutzen kann und sollte, lässt sich unproblematisch bei einer unabhängigen Finanzberatung in Erfahrung bringen.
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Es ist mehr als nur ein offenes Geheimnis, dass es mit der Rente eng werden könnte. Eng dahingehend, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands kaum ausreichend sein werden, einen auskömmlichen Lebensstandard zu sichern. Dass das niedrige Rentenniveau staatlicherseits garantiert ist, ist insofern nur ein schwacher Trost. Zur Sicherung eines gewünschten Lebensstandards bedarf es logischerweise einer entsprechenden privaten Altersvorsorge.
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Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Es handelt sich somit um einen speziellen Fondssparplan, der zur staatlichen Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen berechtigt. Darüber hinaus können die Beiträge ebenso wie bei den anderen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherungen, Banksparpläne und Wohn-Riester) bei der Einkommensteuerveranlagung ergänzend berücksichtigt werden.
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Investmentfonds gelten als “Vermögensverwaltung des kleinen Mannes“. Es handelt sich gewissermaßen um Kapitalsammelstellen, die das angesammelte Vermögen in Wertpapiere jedweder Couleur investieren können. Anleger beteiligen sich dadurch an einem Investmentfonds, dass sie Anteile kaufen. Dies ist möglich über die Kapitalanlagegesellschaft, die den Fonds verwaltet, über Banken und Finanzdienstleister, die als Vermittler fungieren, und zum Teil im Freiverkehr an einigen Börsenplätzen. Der Verkauf von Anteilen an Investmentfonds ist in aller Regel börsentäglich möglich.
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Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.
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Fondspolicen sind eine in Deutschland relativ junge Variante von kapitalbildenden Versicherungen, die zum langfristigen Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge angeboten werden. Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei fondsgebundenen Versicherungen die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.
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Kapitalbildende Lebensversicherungen sichern das Risiko des Todesfalls ab und fungieren zusätzlich gewissermaßen als langfristiger Sparvertrag mit zusätzlichen vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmalen.
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Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip garantieren entsprechend den Vertragsbedingungen eine Mindestrendite, obwohl sie zu einem hohen Anteil in Aktien investieren. Der Kunde erhält im Ergebnis in voller Höhe die erwirtschafteten Erträge und ist nicht darauf angewiesen, dass eine Überschussbeteiligung, wie sie bei klassischen Policen üblich ist, einen höheren Ertrag als die Garantieverzinsung einfährt. Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase erhalten die Erben bzw. die versicherte Person im Übrigen nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben. Für die private Altersvorsorge sind UWP-Policen aus diesen und anderen Gründen empfehlenswert. In Vergleichen renommierter Fachzeitschriften schneiden sie durchweg hervorragend ab.
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Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zum langfristigen Vermögensaufbau oder zur Stärkung der Altersvorsorge abgeschlossen wurde, legt mitunter in den Versicherungsbedingungen fest, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Dies ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, wie eigentlich bei Versicherungspolicen ansonsten die Überschussbeteiligung ermittelt wird: Sie wird bei Vertragsabschluss unverbindlich prognostiziert und im Folgenden jährlich neu festgesetzt. Nach allerdings nicht klar definierten Kriterien, die dem Kunden Transparenz ermöglichen würden. Es spielen hierbei unter anderem eine Rolle: Die Geschäftsentwicklung, bei Lebensversicherern insbesondere das Zinsniveau, sowie die Interessen der Versichertengemeinschaft, der Versicherungsgesellschaft nebst deren Eigentümern und vieles mehr. So gesehen empfehlen sich Rentenversicherungen, die die erwirtschafteten Erträge aus der Geldanlage an den Kunden nach klar festgelegten Kriterien komplett auskehren. Der Interessenkonflikt, wer genau eigentlich an den Erträgen in welcher Höhe partizipieren soll, findet hier schlicht nicht statt. Wenn zudem die Kosten für die Versicherung im Vergleich sehr günstig sind und Ratenzuschläge (dies sind bisweilen überaus teure Kredite) für eine unterjährige Prämienzahlung unbekannt sind, hinterlässt dies einen sehr guten Eindruck. Fondspolicen, die zudem bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben an die Erben auszahlen , werden von unabhängigen Finanzdienstleistern aus diesen Gründen gern empfohlen. Erst recht, wenn auf Wunsch noch gute und günstige Garantien eingeschlossen werden können.
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Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.
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Die private Altersvorsorge ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man nicht einfach mit, auch wenn Werbung und Marketing dies bisweilen suggerieren. Vielmehr informiert man sich zuerst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag, Wohn-Riester). Man behält hierbei unbedingt stets im Hinterkopf, wenn man von jedem Anbieter und Verkäufer neuerlich mit den Vorzügen “seines“ Produktes konfrontiert wird, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – ganz egal, was und wo man abschließt. Also nimmt man die Förderung eben nicht einfach so mit, sondern entscheidet sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.
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Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussion rund um das sog. Sparpaket soll Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld gestrichen werden. Auch sollen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Nach der Logik rund um die staatlich geförderte Altersvorsorge müsste dies auch zur Folge haben, dass die Förderberechtigung für die Riester-Rente entfällt. Sollte dies umgesetzt werden, wären Hartz IV und Sozialhilfe diesbezüglich gleichgestellt.
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