Zum Berufsstart
Wenn´s ans Geld verdienen mit einer Berufsausbildung geht, kommt man in der Regel nicht umhin, sich auch mit Versicherungen auseinanderzusetzen. Dies betrifft nicht nur die Krankenversicherung durch eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die am besten keinen Zusatzbeitrag erhebt. Auch eigene private Haftpflichtversicherung wird notwendig, wenn aus dem Elternhaus ausgezogen wird. Der bzw. die Lebensabschnittsverschöner(in), mit dem bzw. der ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht; eine gemeinsame reicht, und zwar auch für meist besonders günstige Single-Tarife. Darauf achten sollte man bezüglich der Deckungssumme, dass 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden sollten. Verträge mit nur 1 Mio. € werden Berufsstartern mitunter nahegelegt. Sie sind allerdings, wenn überhaupt, kaum günstiger und auf keinen Fall preiswert, da sie unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend sind.
Wenn der Arbeitgeber auch für Auszubildende, meist als Alternative zu Vermögenswirksamen Leistungen, Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge zahlt, bietet es sich in aller Regel an, diese Anwartschaften in eine sogenannte Direktversicherung einzahlen zu lassen. Mitunter ist seitens des Arbeitgebers vorgegeben, welche Form der Betrieblichen Altersvorsorge durchgeführt wird und auch, mit welchem Anbieter, meist Versicherungsgesellschaften, zusammengearbeitet wird. Falls dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich für Auszubildende, einen Vergleich der zahlreichen verfügbaren Angebote anzustellen. In der Regel wird nicht die Hausbank, bei der das (hoffentlich) kostenlose Gehaltskonto geführt wird, mit dem besten Vorschlag aufwarten können.
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