Dienstag, 6. Dezember 2011

Zum Berufsstart

Wenn´s ans Geld verdienen mit einer Berufsausbildung geht, kommt man in der Regel nicht umhin, sich auch mit Versicherungen auseinanderzusetzen. Dies betrifft nicht nur die Krankenversicherung durch eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die am besten keinen Zusatzbeitrag erhebt. Auch eigene private Haftpflichtversicherung wird notwendig, wenn aus dem Elternhaus ausgezogen wird. Der bzw. die Lebensabschnittsverschöner(in), mit dem bzw. der ein gemeinsamer Hausstand geführt wird, benötigt jedoch keine eigene Haftpflicht; eine gemeinsame reicht, und zwar auch für meist besonders günstige Single-Tarife. Darauf achten sollte man bezüglich der Deckungssumme, dass 3 Mio. € tunlichst nicht unterschritten werden sollten. Verträge mit nur 1 Mio. € werden Berufsstartern mitunter nahegelegt. Sie sind allerdings, wenn überhaupt, kaum günstiger und auf keinen Fall preiswert, da sie unter Umständen bei verursachten Personenschäden unzureichend sind.
Wenn der Arbeitgeber auch für Auszubildende, meist als Alternative zu Vermögenswirksamen Leistungen, Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge zahlt, bietet es sich in aller Regel an, diese Anwartschaften in eine sogenannte Direktversicherung einzahlen zu lassen. Mitunter ist seitens des Arbeitgebers vorgegeben, welche Form der Betrieblichen Altersvorsorge durchgeführt wird und auch, mit welchem Anbieter, meist Versicherungsgesellschaften, zusammengearbeitet wird. Falls dies nicht der Fall ist, empfiehlt es sich für Auszubildende, einen Vergleich der zahlreichen verfügbaren Angebote anzustellen. In der Regel wird nicht die Hausbank, bei der das (hoffentlich) kostenlose Gehaltskonto geführt wird, mit dem besten Vorschlag aufwarten können.

Labels: , , , , , , , , ,

Freitag, 10. Juni 2011

Wohin mit den VL?

Für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen in einem VL-Vertrag bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Geldanlage: Bausparen und Investmentfonds. Sofern der Erwerb von Wohneigentum auf mittlere Sicht ein absehbarer Wunsch ist oder dieser sogar im Entstehen begriffen ist, spricht tendenziell mehr für Bausparen, da das spätere Bauspardarlehen als zinsgünstiger Bestandteil in die Baufinanzierung integriert werden kann. Wer sich demgegenüber mehr für risikoreichere, dafür auch chancenorientierte Formen der Geldanlage interessiert oder Wert darauf legt, besonders hoch staatlicherseits gefördert zu werden durch die bei Investmentfonds höhere Arbeitnehmer-Sparzulage bei Einhaltung der geltenden Einkommensgrenzen, der wird in qualitativ guten Aktienfonds, die von unabhängigen Finanzdienstleistern auch als Fonds ohne Ausgabeaufschlag in Verbindung mit einem günstigen Flatrate-Depot angeboten werden, eine interessante Anlagemöglichkeit für seine VL finden.

Labels: , , , , , , , ,

Dienstag, 15. Juni 2010

VL

Arbeitnehmer haben für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers die Auswahl zwischen Fonds und Bausparen. Fonds bieten die Chance auf höhere Renditen, bergen aber auch Risiken. Die Arbeitnehmer-Sparzulage fällt bei Unterschreiten der gesetzlichen Einkommensgrenzen höher aus als beim Bausparen. Ein Bausparvertrag ist grundsätzlich für tendenziell konservativere, sicherheitsorientierte Naturen geeignet. Nachteilig ist die zum Vertragsabschluss fällige Abschlussgebühr. Vorteilhaft kann ein Bausparvertrag als Grundstein für eine langfristig geplante Baufinanzierung sein, da ein fälliger Bausparvertrag zum Erhalt eines zinsgünstigen Bauspardarlehens berechtigt.

Labels: , , , , , , ,