Montag, 26. Oktober 2009

Kindergelderhöhung als Ausbildungsvorsorge

Die sich konstituierende neue Bundesregierung hat eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht angelaufen ist, ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf jeweils 200 € monatlich umgesetzt werden wird. Zudem ist eine Anhebung des Kinderfreibetrages geplant.
Die Kindergelderhöhung von derzeit 164 € (§ 66 Abs. 1 EStG) auf 200 € bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erhöhung des Familieneinkommens von 36 € monatlich mit sich. Fürsorglichen Eltern bietet sich die Chance, eben diesen Betrag zur Absicherung der Ausbildung ihrer Sprößlinge zu verwenden.
Bei Abschluss eines Sparvertrages mit monatlich 36 € lässt sich, konservativ mit einer Verzinsung von 5 Prozent jährlich gerechnet, über eine Laufzeit von beispielsweise 15 Jahren eine Summe von rund 9.300 € erzielen. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent jährlich errechnen sich bereits rund 10.000 €.
Ob die Anlage durch einen Ansparplan erfolgt, in einem Fondssparplan oder im Rahmen einer auf den Namen des Kindes abzuschließenden privaten Rentenversicherung (mit der Option auf eine einmalige oder teilweise Kapitalleistung zum Laufzeitende) ist letztlich eine Frage des individuellen Bedürfnisses nach Sicherheit sowie der gewünschten Flexibilität während der Laufzeit.
In jedem Fall lässt sich Juniors Vermögensaufbau steuerfrei realisieren: Im Rahmen eines Versicherungsmantels ohnehin, und bei Besparung eines Fondssparplanes durch die Ausnutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes von 801 € jährlich. Die Auszahlungsphase, insbesondere, wenn sie als Einmalentnahme erfolgt, kann zwar zunächst mit einer Belastung durch Kapitalertragsteuer verbunden sein; da das Kind zu Beginn seiner Ausbildungs- bzw. Studienzeit jedoch kaum über nennenswerte sonstige Einkünfte verfügen wird, wären die abgeführten Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum zu erstatten. Zusammengefasst bietet der kleine, unerwartete Geldsegen für Eltern die Chance, die Ausbildung ihrer Kinder durch die verbesserte staatliche Förderung zielgerichtet auf ein solides Fundament zu stellen.

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Dienstag, 20. Oktober 2009

Förderdarlehen der IB-SH

Die Fördermittel aus der sozialen Wohnraumförderung von der Investitionsbank Schleswig-Holstein nehmen weiter ab. Zwar stehen zurzeit noch ausreichend Mittel zur Verfügung, aber wer noch in diesem Jahr in den Genuss der Fördermittel kommen möchte, sollte sich beeilen. Wie heißt es doch so schön: wer zuerst kommt, der mahlt zuerst.

Für Neubauvorhaben in Präferenzgemeinden stehen noch 675 TEUR an Fördermittel zur Verfügung. In den sonstigen Gemeinden stehen noch 1.425 TEUR für Neubauvorhaben und für Gebrauchtimmobilien - unabhängig vom Standort - noch ungefähr 818 TEUR zur Verfügung.

Wer also noch in diesem Jahr ein Neubauvorhaben plant und öffentliche Fördergelder vom Land Schleswig-Holstein in seiner Baufinanzierung haben möchte, der sollte sich mit der Darlehensbeantragung beeilen. Wir stehen Ihnen als offizieller Partner der Investitionsbank Schleswig-Hoslein für Fragen gerne zur Verfügung und helfen bei der Beantragung der Förderdarlehen.

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Montag, 19. Oktober 2009

Das Eigenheim gilt als sicherste Vorsorgeform

Laut der jüngst veröffentlichten Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2009/2010", die die Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt hat, sehen 63 Prozent aller in Deutschland Beschäftigten ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als "besonders sicher" zur Altersvorsorge an.
Dies ist der höchste im Rahmen der Umfrage erreichte Wert. Selbst die gesetzliche Rente erreicht lediglich 53 Prozent.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die seit nunmehr einem Jahr angebotenen Wohn-Riester-Darlehen auf wenig Gegenliebe stoßen; immerhin 46 Prozent sagen sogar: "Ich höre davon zum ersten Mal."

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Mittwoch, 7. Oktober 2009

Kurzfristzinssätze auf Rekordtief

Die Tagesanleihe des Bundes rentiert bei einem Tageszins von nur noch 0,20% (in Worten: nullkommazwanzig), Stand 6. Oktober 2009. Die zunehmend wenigen Banken, die noch offensiv mit Konditionen für Tagesgeldkonten um die eigentlich begehrte Privatkundschaft werben, senken parallel einhellig die Angebote, für Neu- und Bestandskunden.
Eine nachhaltige Änderung dieser Situation ist hierzulande nicht in Sicht, da fraglich ist, ob und inwieweit mittelfristig der Zinserhöhungszyklus, den die australische Notenbank jüngst eingeläutet hat, hierzulande durch entsprechende Maßnahmen der Europäischen Zentralbank stattfinden wird.
Auswege aus dem Dilemma der annähernden Nullverzinsung für täglich verfügbare Gelder bieten für risikoscheue Anleger lediglich Fondslösungen. Geldmarktfonds, die in der Vergangenheit auf riskante und letztlich äußerst schadenträchtige Experimente durch Beimischung strukturierter Anlagen verzichtet haben, sind die eine Alternative. Die andere sind offene Immobilienfonds, die einer Abwertung ihres Portfolios unverdächtig sind und die branchenweite Liquiditätskrise gut gemeistert haben.
Empfehlenswerte Produkte sind beispielsweise ESPA Cash Euro Plus A (ISIN AT0000858105) und SEB ImmoInvest (ISIN DE0009802306), die auch diese Finanzkrise gut überstanden haben.

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Kapitallebensversicherungen für die Altersvorsorge?

Der Klassiker unter den privaten Altersvorsorgeprodukten scheint einmal mehr Zulauf zu erfahren, diesmal allerdings ohne Schlussverkauf-Szenarien und Marketing-Feuerwerke im Vorfeld anstehender gesetzgeberischer Maßnahmen.
Die Finanzkrise mit Kursverlusten etablierter Aktienmärkte von in der Spitze über 50% lässt Sicherheit wieder den Stellenwert Nummer eins einnehmen, auch für langfristige Geldanlagen wie eben die Altersvorsorge. “Die unschlagbare Kombination aus Sicherheit, Vermögensbildung und Steuervorteilen“ – antike Verkäuferphrasen könnten wieder en vogue werden.
Man halte sich jedoch vor Augen, dass die gute, alte Kapital-LV zunächst einmal sowohl den Todes- als auch den Erlebensfall absichert. Günstigeren Todesfallschutz, so man ihn benötigt (z.B. zur Absicherung der Familie), gibt es über eine getrennte, reine Risiko-LV. Übrig bleibt somit eine klassische private Rentenversicherung, die für die private Altersvorsorge in den Blickpunkt des Interesses rücken könnte.
Zu bedenken hierbei ist, dass bei aller Sicherheit und den Steuervorteilen die Wahl einer "klassischen" Lebens- oder auch Rentenversicherung es mit sich bringt, dass man die Vermögensbildung intransparent dem Versicherer überlässt (gegen einen Garantiezins von jährlich 2,25% auf den Sparanteil, nicht auf den Gesamtbeitrag). Daneben wird die Partizipation an - bei Vertragsabschluss unverbindlichen - Überschussbeteiligungen in Aussicht gestellt; diese sind jedoch seit Jahren branchenweit rückläufig.
Fondspolicen, gleichermaßen steuerlich begünstigt, sind für einen durchdachten langfristigen Vermögensaufbau mehr als nur eine Alternative. Das Unbehagen, das Kapitalmarktrisiko selbst schultern zu müssen, ist nachvollziehbar, aber nicht grundsätzlich begründet. Renommierte Anbieter von fondsgebundenen Rentenversicherungen haben überzeugende Garantiekonstruktionen, die gleichzeitig eine Partizipation an den Chancen der Aktienmärkte gewährleisten, schon länger am Markt etabliert.
Die Lücken der privaten Altersvorsorge können somit bei annähernd gleichem Risiko, aber insbesondere bei längeren Laufzeiten merklich höheren Renditechancen mit weniger Kapitaleinsatz geschlossen werden.

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Montag, 5. Oktober 2009

Ungeförderte Riester-Verträge

Ungeförderte Riester-Verträge

Wer nicht zum geförderten Personenkreis für die Riester-Rente gehört, erhält für diese spezielle Form der privaten Altersversorgung entsprechend keine staatliche Zulage. Auch kommt ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG nicht in Betracht; das Einreichen der Anlage “AV“ ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung insoweit entbehrlich.
Auch Beträge, die die jährliche Obergrenze für die staatliche Förderung von 2.100 € übersteigen, werden wie ungeförderte Beträge behandelt. Sie sind Beiträgen zu einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung gleichgestellt. D.h., für Kapitalleistungen nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres greift die Halbeinkünftebesteuerung auf die angefallenen Erträge (Versteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz); Rentenleistungen sind lediglich mit dem geringeren Ertragsanteil steuerpflichtig.
Der grundsätzlich in Bezug auf die Riester-Rente nicht geförderte Personenkreis umfasst: Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer); Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind; freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rentner wegen Altersvollrente; übrige Rentner bzw. Bezieher von Versorgungsleistungen, die unmittelbar vor dem Renten-/Versorgungsbezug nicht förderberechtigt waren; Bezieher von Leistungen für Bergbauversicherte; geringfügig Beschäftigte (“Minijobber“), die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen; Sozialhilfeempfänger; Empfänger von Grundsicherung im Alter; nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen (z.B. “Grenzgänger“, aktuell jedoch strittig).
Gefördert wird dieser nicht begünstigte Personenkreis jedoch mittelbar, sofern der Ehepartner förderberechtigt ist und einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

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Riester-Förderung

Förderberechtigung für Riester-Verträge

Der Staat fördert die (neben der gesetzlichen Rente) zusätzliche private Altersvorsorge – Riester-Rente – durch Zulagen von jährlich max. 154 € und zusätzliche Kinderzulagen von jährlich 185 € bzw. 300 € sowie eine steuerliche Begünstigung durch die Berücksichtigung der Beiträge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs von insgesamt max. 2.100 € jährlich.
Wer ist förderberechtigt? Zunächst sind dies Beamte oder allgemein Empfänger von Amtsbezügen, also auch Richter, Soldaten und Kirchenbeamte. Im Übrigen wird generell auf die Rentenversicherungspflicht abgestellt: Wer rentenversicherungspflichtig ist, ist im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt. Ohne Vorliegen einer Rentenversicherungspflicht, die insbesondere in Zweifelsfällen durch die Deutsche Rentenversicherung kraft Bescheid festzustellen ist, entfällt die gesonderte staatliche Förderung, auch wenn freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden.
Die staatliche Förderung erhalten entsprechend: Pflichtversicherte Arbeitnehmer; Auszubildende; rentenversicherungspflichtige Selbstständige (insbesondere Handwerker, soweit in die Handwerksrolle eingetragen; Künstler; Dozenten; Publizisten; Hebammen; Hausgewerbetreibende; im Übrigen tendenziell Selbstständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen); Landwirte (soweit nach dem Gesetz über die Alterssicherung pflichtversichert); Wehr- und Zivildienstleistende; Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, auch wenn der jeweilige Anspruch wegen zu hohen Einkommens oder Vermögens ruht; Mütter/Väter während der bis zu dreijährigen Kindererziehungs- bzw. Elternzeit; Empfänger von Vorruhestands-, Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld, soweit vor/während des Leistungsbezugs Versicherungspflicht bestand/besteht; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen; geringfügig Beschäftigte (“Minijobber“), soweit sie durch die sog. Aufstockung auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben; Rentner wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, soweit sie unmittelbar vor Renten- bzw. Versorgungsbezug förderberechtigt waren.
Ergänzend sind auch alle Ehepartner von förderberechtigten Personen mittelbar begünstigt, erhalten also ebenfalls die staatliche Förderung, sofern der begünstigte Ehegatte einen Riester-Vertrag abschließt.

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Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherungen als Krisengewinner

Der Kunde brauche Sicherheit in diesen Zeiten, verlautbart es aus München. Gemeint sind Anleger in klassisch konzipierten Versicherungspolicen des Allianz- und des Munich-Re-Konzerns. “Diese Zeiten“ gelten einmal mehr als Synonym für die aktuelle Wirtschafts-, Finanz-, Börsen- und auch Kundenberatungskrise.
Die Deckungsstöcke (nicht nur) dieser beiden riesigen Kapitalsammel- und -anlagestellen stellen sich vermeintlich als an Risikolosigkeit kaum zu überbieten dar: Anleihen von Emittenten, die auch heutzutage noch als zweifelsfrei bonitiert werden. Als Beimischung in einem historisch als homöopathisch zu bezeichnenden Volumen (max. 2%) sind auch Aktien vertreten.
Unter der Maßgabe, dass Lebens- und private Rentenversicherungen langfristige, insbesondere zur notwendigen privaten Altersvorsorge bestimmte Kapitalanlagen darstellen, verwundert diese Art der Risikostreuung. Der Kunde erhält in einem Umfeld niedrigsten Zinsniveaus kurzfristige Sicherheit für sein gebundenes Kapital. Langfristig geht hiermit das Risiko – bzw. die “Sicherheit“ – einher, sich einer unerwarteten Altersversorgungslücke konfrontiert zu sehen. Perspektiven, den Langfristtrend sinkender Überschussbeteiligungen (bei einem Garantiezins von noch 2,25% auf den Sparanteil) zu brechen, sind somit nicht erkennbar.
Man setze sich daher mit Alternativen in Form fondsbasierter Rentenversicherungen auseinander. Anbieter mit hinreichender Erfahrung und Expertise werden auch vom letztjährigen Börsencrash gebrannte Kinder überzeugen, bezogen auf die Qualität der Anlagepolitik und die Flexibilität in der Ablauf- und Rentenphase.

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Sonntag, 4. Oktober 2009

Was ist ein Forward-Darlehen?

Der Begriff Forward-Darlehen stammt aus dem Immobilienfinanzierungsbereich. Mit einem Forward-Darlehen kann man sich den aktuellen Zinssatz bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist für die Anschlussfinanzierung sichern. Somit ist das Forward-Darlehen ein herkömmliches Annuitätendarlehen, welches erst nach Ablauf einer gewissen Vorlaufzeit ausgezahlt wird.

Die mögliche Vorlaufzeit kann, je nach Anbieter, zwischen 3 und 4 Jahren liegen. D.h. ein Forward-Darlehen kann beispielsweise frühestens 3 Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung abgeschlossen werden. Bei einem Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von 10 Jahren, kann man also frühestens nach 7 Jahren über den Abschluss eines Forward-Darlehens nachdenken.

Der Abschluss eines Forward-Darlehens lohnt sich immer dann, wenn die aktuellen Zinsen niedrig sind und man davon ausgeht, dass die Zinsen zukünftig weiter steigen werden. So sichert man sich dann mit dem Abschluss des Forward-Darlehen den günstigen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung. Gerade wenn die Zinsen über einen längeren Zeitraum gesunken sind und sich abzeichnet, dass die Zinsen wieder steigen, ist der Vertragsabschluss sinnvoll.

Daher sollte jeder Darlehensnehmer nicht das Zinsbindungsende abwarten, sondern vorher selbst aktiv werden und sich Informationen über das aktuelle Zinsniveau einholen. Wir bieten Ihnen eine unabhängige und produktneutrale Beratung und versuchen mit Ihnen gemeinsam, den günstigsten Zeitpunkt zum Abschluss des Forward-Darlehens zu finden.

Die Kosten für ein Forward-Darlehen liegen im Zinsaufschlag, dessen Höhe von der Vorlaufzeit abhängt. Je länger die Vorlaufzeit ist, desto höher ist der Zinsaufschlag. Wenn der aktuelle Zinssatz plus Zinsaufschlag gleich dem Darlehenszinssatz ist, ist man bereits auf der sicheren Seite und schließt das Zinsänderungsrisiko (man hat zukünftig einen höheren Zinssatz) aus. Liegt der Forward-Zins sogar darunter ist die zukünftige Belastung geringer als der heutige Kapitaldienst.

Kümmert man sich nicht um den vorzeitigen Vertragsabschluss, weil die Konditionen beispielsweise am sinken sind - der Abschluss eines Forward-Darlehens macht in dieser Situation keinen Sinn - erhält man von der Bank ein sogenanntes Prolongationsangebot. Dieses kann man dann annehmen oder mit anderen Angeboten vergleichen. Das Vergleichen würden wir für Sie übernehmen, da wir unter einer Vielzahl von Angeboten das günstigste Angebot für Sie auswählen können.

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Samstag, 3. Oktober 2009

Baufinanzierung ohne Eigenkapital

Als unabhängiger Finanzdienstleister können wir im Bau- und Immobilienfinanzierungsbereich auf eine Vielzahl von Kredit- und Bankpartnern zurückgreifen. Somit können wir Ihnen alle klassischen wie auch innovativen Finanzierungsprodukte, die es zurzeit auf dem Geld- und Kapitalmarkt gibt, anbieten.

Neben den herkömmlichen Finanzierungsmodellen, bei denen meistens ein gewisser Eigenkapitalanteil erforderlich ist, können wir Ihnen auch Baufinanzierungen ohne Eigenkapital anbieten - selbstverständlich bei Bestandsimmobilien auch Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital. Das besondere an unseren Angeboten ist, dass Sie in den meisten Fällen nicht einmal mit erheblichen Zinsaufschlägen, aufgrund des fehlenden Eigenkapitals, rechnen müssen.

Denn durch die clevere Kombination von öffentlichen Fördermitteln mit herkömmlichen Bankdarlehen, bekommen Sie selbst bei Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital, günstige Konditionen von uns angeboten. Zu den öffentlichen Fördergeldern, die wir als Finanzierungsbaustein in Ihr Finanzierungsmodell integrieren, gehören die Förderdarlehen vom Bund und Land.

So kommt es nicht selten vor, dass wir mit unseren günstigen Baufinanzierungen im mietähnlichen Bereich liegen. Da die aktuellen Zinssätze zurzeit sehr günstig sind, ist der monatliche Abtrag aus der Baufinanzierung manchmal sogar geringer als die Mietbelastung.

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