Freitag, 15. Juli 2011

Spielraum ausloten

Was eine Immobilienfinanzierung kostet, lässt sich auf den Cent genau erst im Nachhinein beziffern, wenn die letzte Darlehensrate fällig gewesen ist. Man kann aber im Vorfeld sehr viel mehr tun, als nur Pi mal Daumen zu schätzen. Die Frage, wie viel Haus oder Wohnung man sich leisten kann, lässt sich einigermaßen genau beantworten. Jedenfalls, wenn man sich hierbei zu einem in Fragen rund um die Immobilienfinanzierung versierten unabhängigen Finanzdienstleister begibt. Dies hat den Vorteil, dass man bei lediglich einer Anlaufstelle bereits eine Vielzahl von Anbietern abdecken kann und somit hinsichtlich der Konditionen, was die Bewilligungskriterien und die Höhe der Zinssätze angeht, den relevanten Markt in der Regel komplett abdecken kann. In Abhängigkeit von den persönlichen finanziellen Verhältnissen kann man auf diese Weise unproblematisch und kostenlos seinen finanziellen Spielraum für die Finanzierung einer Immobilie ausloten. Überdies erhält man grundsätzlich auch Angebote hinsichtlich der gesamten Finanzierung, die auch ohne besonderen Wunsch des Kunden automatisch die konkurrenzlos günstigen Fördergelder der öffentlichen Hand beinhalten. Für viele Interessenten ist überdies die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung aus der Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) eine weitere Option, die zu einer weiteren Vergünstigung und damit zu einem höheren Spielraum führt.

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Montag, 6. Juni 2011

Neuregelung bei der Prolongation

Bei einer privaten Baufinanzierung bedarf es zum Auslaufen der bisherigen Festzinsbindungsvereinbarung einer Anschlussfinanzierung, auch als Prolongation bezeichnet. Hierbei werden Zins- und Tilgungssätze sowie die Dauer der künftigen Festzinsvereinbarung neu geregelt. Als zusätzliche Option kann man sich hierbei auch die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente sichern, sofern dies bislang nicht geschehen ist. Hierzu kann die sogenannte Eigenheimrente (Wohn-Riester) abgeschlossen werden, wodurch die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge als zusätzliche Sondertilgungsleistungen in die private Immobilienfinanzierung (egal, ob Eigenheim oder Eigentumswohnung) einfließen. Dieser interessante Finanzierungsbaustein steht allerdings nur dem geförderten Personenkreis offen, welcher sich grob gesagt aus allen Rentenversicherungspflichtigen sowie Beamten zusammensetzt. Zahlreiche Feinheiten und Besonderheiten betreffen diesbezüglich beruflich Selbstständige, die ihre individuelle Förderberechtigung beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung klären können.

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Montag, 30. Mai 2011

Förderung der Anschlussfinanzierung

Auch bei Selbstständigen besteht bei einem Wunsch nach eigenen vier Wänden der entsprechende Bedarf nach einer Baufinanzierung. Im Vergleich etwa zu Arbeitnehmern ist dies hinsichtlich der Gestaltung mitunter etwas umständlicher, da nicht alle Banken ihre Dienstleistungen für diesen Kundenkreis zur Verfügung stellen. Ferner ist eine Vollfinanzierung ist in der Praxis meist etwas schwieriger darzustellen, da die Bonitätsvoraussetzung einer hinreichenden Kapitaldienstfähigkeit nicht so gut veranschlagt werden kann wie bei einem Kreditnehmer im Angestelltenstatus. Dennoch funktionieren in der Praxis sowohl Baufinanzierung als auch Vollfinanzierung für Selbstständige. Was hingegen nicht zwangsläufig funktioniert, ist die Einbindung von Wohn-Riester, einem speziellen Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ob dies funktioniert, hängt nämlich davon ab, inwieweit der Antragsteller (oder auch dessen Ehepartner) einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (oder sich alternativ im Beamtenstatus befinden). Ist dies der Fall, lässt sich, auch erstmals bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung, Wohn-Riester in eine Baufinanzierung integrieren, um hierdurch einen beschleunigten Schuldenabbau durch höhere Tilgungen zu erzielen. Diese Riester-Variante ermöglicht dies dergestalt, dass die staatlichen Riester-Zulagen als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung eingehen. Über die Gestaltungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für die Förderberechtigung können sich Selbstständige zum Beispiel bei einer in Finanzierungsfragen bewanderten unabhängigen Unternehmensberatung informieren.

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Freitag, 27. Mai 2011

Wohn-Riester ohne Zulagen

Wer keine Riester-Förderung erhält, weil er nicht zum geförderten Personenkreis zählt, kann grundsätzlich trotzdem riestern. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (und auch keine Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält), schließt in einem solchen Fall bei Versicherungen eine im Ergebnis gewöhnliche private Rentenversicherung ab, verbunden mit der automatischen Beitragsgarantie, die automatisch bei planmäßigem Vertragsverlauf in Riester-Verträgen enthalten ist. Wenn einem das jeweilige Produkt zusagt, kann somit auch ein nicht staatlich geförderter Riester-Vertrag eine interessante Option für die private Altersvorsorge sein. Lediglich Wohn-Riester, die Riester-Variante zur beschleunigten Tilgung einer privaten Baufinanzierung, ist ohne die Förderberechtigung allerdings nicht gangbar, da entsprechend keine Zulagen fließen, die das separate Darlehen tilgen könnten.

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Montag, 23. Mai 2011

Zweite Welle

Riester hat mehrere Vorteile. Einer ist, dass man, sofern man berechtigt ist, in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, jederzeit anfangen kann. Dies klingt zunächst nicht bedeutend, macht aber im Zuge des Hausbaus und der dazugehörigen Baufinanzierung einen nicht unwesentlichen Aspekt aus. Im Gegensatz beispielsweise zu einigen Förderprogrammen der öffentlichen Hand zur Wohneigentumsförderung muss Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente, die bereits in die Immobilienfinanzierung integriert werden kann, nicht bei der ursprünglichen Finanzierung bzw. beim Ersteinzug begonnen werden, sondern kann auch später abgeschlossen werden, beispielsweise im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der ersten Zinsbindungsfrist. Die beschleunigte Tilgung durch den Einsatz von Wohn-Riester im zweiten Finanzierungsabschnitt ist eine mögliche und gern genutzte Option in der Praxis. Einkommensgrenzen bestehen bei der Riester-Rente in jeder Variante (also beispielsweise auch bei alternativ angebotenen Versicherungen) nicht, so dass es hier keinerlei Einschränkungen gibt, um die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge als Sondertilgungen in die private Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen. Die Einschränkung besteht lediglich allgemein darin, dass geklärt werden muss, ob man förderberechtigt ist oder nicht. Bei Selbstständigen beispielsweise kann dies kompliziert werden. Einzelheiten für Unternehmer und Selbstständige können mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung eruiert werden.

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Dienstag, 3. Mai 2011

Wohneigentumsförderung

Eine gut strukturierte private Baufinanzierung setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. Als Eigenkapitalersatz kann man die Ersparnis an Zinskosten durch die Nutzung besonders günstiger Fördergelder der öffentlichen Hand im Vergleich zu gewöhnlichen Darlehen von Banken ansehen. Bei den Förderdarlehen handelt es sich um ein tragendes Element der staatlichen Wohneigentumsförderung. Das Wohneigentumsprogramm der KfW beispielsweise steht grundsätzlich jedermann offen, um einen Teil der insgesamt benötigten Finanzierung der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten. Der Stellenwert, der der Förderung privaten Wohneigentums insgesamt eingeräumt wird, zeigt sich auch daran, dass das Eigenheim oder auch die selbstbewohnte Eigentumswohnung als förderfähig im Sinne der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) einbezogen sind. Beispielsweise durch Nutzung der sogenannten Eigenheimrente, besser bekennt als Wohn-Riester, ist eine effektive Senkung der monatlichen Belastung durch die Immobilienfinanzierung ohne größeren Aufwand darstellbar. Dies funktioniert dadurch, dass staatliche Altersvorsorgezulagen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung einfließen und somit jährlich zu einem kontinuierlichen Schuldenabbau beitragen. Riester hat im Kern nur einen Nachteil, nämlich, dass es im Detail nicht gänzlich unkompliziert ist. Wer unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe diese Form der staatlichen Wohneigentumsförderung nutzen kann und sollte, lässt sich unproblematisch bei einer unabhängigen Finanzberatung in Erfahrung bringen.

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Montag, 2. Mai 2011

Werden Kredite teurer?

Nachdem die Zinsen gestiegen sind, stellt sich die Frage, ob dies nun wesentliche Auswirkungen auf die Konditionen für Baugeld mit sich bringt. Die Anhebung des EZB-Leitzinses hat zunächst nur unmittelbare Auswirkung auf die Zinssätze, zu denen sich Kreditinstitute bei der Europäischen Zentralbank oder den nationalen Notenbanken wie der Bundesbank refinanzieren können. Parallel steigt erfahrungsgemäß der Zinssatz für täglich fälliges Geld im Interbankenmarkt. Die Weitergabe gestiegener Einkaufspreise für Geld erfolgt für gewöhnlich dadurch, dass die Zinssätze für kurzfristige Kredite wie den Dispo im gleichen Maße erhöht werden. Manchmal wird hiervon allerdings Abstand genommen, die Konditionsweitergabe also unterlassen, weil die Kunden nicht mit der Nase darauf gestoßen werden sollen, dass die Zinssätze für die Inanspruchnahme des Dispos ohnehin unverständlich hoch sind im Vergleich zu den Guthabenzinsen oder auch zu einem Ratenkredit.
Bei Baugeld, den Konditionen für private oder gewerbliche Immobilienfinanzierungen, sieht es ein wenig differenzierter aus. Sofern das Zinsniveau im Weiteren deutlich ansteigen sollte, werden sich auch die Zinssätze im Darlehensbereich dem nicht verschließen können. Allerdings wurden die Zinssätze – unabhängig von der Entwicklung am Geldmarkt und der Zinsanhebung durch die EZB bereits seit einiger Zeit sukzessive leicht angehoben. Der absolute Tiefpunkt, was die Zinssätze für eine Baufinanzierung angeht, wurde schon vor einiger Zeit verlassen. Dennoch sollte man sich vergegenwärtigen, dass sich im langfristigen Vergleich die Möglichkeiten zum privaten Immobilienerwerb, bedingt durch weiterhin niedrige Zinsen und somit günstige Finanzierungsmöglichkeiten sowie attraktive staatliche Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel Wohn-Riester, für breite Bevölkerungsschichten verbessert haben und vorteilhaft darstellen. Da insgesamt jedoch das Risiko besteht, dass bei einer bereits bestehenden Immobilienfinanzierung die Kosten für den nächsten Finanzierungsabschnitt, die kommende Festzinsbindung, höhere Zinssätze als bisher einzukalkulieren sind, sollte man sich im Vorfeld rechtzeitig um eine günstige Anschlussfinanzierung bemühen und auch eine Umschuldung zu einer günstigeren Bank als eine Option zur Realisierung einer möglicherweise nicht unerheblichen Ersparnis in Betracht ziehen. Hierüber informiert man sich unproblematisch bei einer unabhängigen Finanzberatung.

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Mittwoch, 23. März 2011

Über die Bausparermentalität

Wenn jemandem eine Bausparermentalität attestiert wird, ist dies in aller Regel nicht als Kompliment gemeint, sondern als Ausdruck für Langweiligkeit. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, vor allem Finanzkrisen, zeigt sich jedoch erfahrungsgemäß, dass konservatives Handeln und Sicherheit durchaus ihre Qualitäten und Vorzüge aufweisen können, so auch Bausparen.
Die Sicherheit des Bausparens kann entsprechend auch als ein maßgeblicher Vorteil angesehen werden. Dies betrifft sowohl die Ausrichtung auf eine risikolose Möglichkeit der Geldanlage als auch die Option auf eine verlässliche, solide Form, eine Baufinanzierung zusammenzustellen und in die Wege zu leiten. Das über einen Bausparvertrag kontinuierlich angesparte Bausparguthaben genießt schon aus dem Grunde ein außerordentliches Maß an Sicherheit, dass Bausparkassen als Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes besonderer staatlicher Aufsicht unterliegen und die verwahrten Einlagen dementsprechend der staatlichen Einlagensicherung unterliegen.
Sicherheit besteht beim Bausparen auch hinsichtlich der Konditionen, da die angebotenen Bauspartarife grundsätzlich mit Festzinsvereinbarungen ausgestattet sind, was sowohl die Guthabenzinsen als auch die späteren Darlehenszinsen bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens im Falle der Durchführung einer Baufinanzierung durch den Bausparer betrifft. In Bezug auf das zinsgünstige Bauspardarlehen besteht ab Zuteilungsreife des Bausparvertrages im Übrigen ein Rechtsanspruch, was eine zusätzliche Sicherheit mit sich bringt, da die Finanzierung in dieser Höhe von vorn herein eingeplant werden kann. Das notwendige Volumen der Immobilienfinanzierung, das durch Eigenkapital oder Kredite aufgebracht werden muss, wird entsprechend reduziert. Diesen Effekt kann man noch dadurch vergrößern, dass man ein Wohn-Riester-Darlehen aufnimmt. Dieses wird sodann nicht aus eigenen Mitteln, sondern durch die staatlichen Altersvorsorgezulagen getilgt.

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Montag, 21. März 2011

Was sind Riester-Fonds?

Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Es handelt sich somit um einen speziellen Fondssparplan, der zur staatlichen Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen berechtigt. Darüber hinaus können die Beiträge ebenso wie bei den anderen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherungen, Banksparpläne und Wohn-Riester) bei der Einkommensteuerveranlagung ergänzend berücksichtigt werden.
Allgemein kann man davon ausgehen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.
Was die Höhe der staatlichen Förderung angeht, so bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind. Im Worst Case garantieren die staatlichen Zulagen somit eine Mindestrendite. Wegen der höheren Aktienquote dürften die Chancen auf eine höhere Rendite bei längerer Vertragslaufzeit gut sein.

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Freitag, 11. März 2011

Ist die Eigenheimrente für jedermann geeignet?

Die Eigenheimrente ist die jüngste Variante der Riester-Rente. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester (so die umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) identisch im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente, also Rentenversicherung, Fondssparplan und Banksparplan): Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Die Eigenheimrente lohnt sich besonders für kinderreiche Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen.

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Montag, 21. Februar 2011

Finanzierung gut planen!

Wenn über kurz oder lang ein eigenes Haus gebaut oder gekauft werden soll oder man in eine Eigentumswohnung umsiedeln möchte, gilt folgendes: Das eigentliche Fundament ist die Finanzierung! Über die diesbezüglichen Möglichkeiten sollte man sich im Vorfeld eingehend informieren. Dies betrifft insbesondere die Optionen, die der Staat bietet, um den Weg in die eigenen vier Wände weniger beschwerlich zu gestalten. Mehrere Formen der staatlichen Förderung wie beispielsweise Wohn-Riester oder KfW-Darlehen können hierbei auch parallel genutzt werden, um die Baufinanzierung insgesamt möglichst günstig zu gestalten. Je geringer die effektiven aus dem Nettoeinkommen zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen des Kunden sind, desto geringer fällt nämlich die monatliche Belastung aus und desto eher ist damit eine Immobilienfinanzierung tragbar und ohne zu große Einschränkungen darstellbar.

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Dienstag, 25. Januar 2011

Wohn-Riester für die Baufinanzierung

Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen sehr interessanten Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.

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Montag, 10. Januar 2011

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Fördermechanismen (Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervergünstigungen) installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Sparplan mit Riester-Fonds, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.

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Freitag, 24. September 2010

Für wen ist Wohn-Riester interessant?

Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.

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Dienstag, 21. September 2010

Informieren!

Die private Altersvorsorge ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man nicht einfach mit, auch wenn Werbung und Marketing dies bisweilen suggerieren. Vielmehr informiert man sich zuerst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag, Wohn-Riester). Man behält hierbei unbedingt stets im Hinterkopf, wenn man von jedem Anbieter und Verkäufer neuerlich mit den Vorzügen “seines“ Produktes konfrontiert wird, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – ganz egal, was und wo man abschließt. Also nimmt man die Förderung eben nicht einfach so mit, sondern entscheidet sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.

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Donnerstag, 11. März 2010

Vereinfachungen bei Wohn-Riester

Eine Lockerung bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") hat der Gesetzgeber dahingehend vorgenommen, dass auch kleinere Beträge als die bisherige Mindestsumme von 10.000 € angespartem Kapital für Wohneigentum verwendet werden dürfen. Zudem müssen Riester-Sparer das für Wohneigentum entnommene Geld nicht mehr wie bisher bis zum Rentenbeginn in den ursprünglichen Sparvertrag zurückzahlen. Übrig bleibt für Wohn-Riester noch die Restriktion, dass das geförderte Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), egal ob gekauft oder selbst gebaut, nicht vor 2008 angeschafft worden sein darf.

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Montag, 19. Oktober 2009

Das Eigenheim gilt als sicherste Vorsorgeform

Laut der jüngst veröffentlichten Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2009/2010", die die Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt hat, sehen 63 Prozent aller in Deutschland Beschäftigten ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als "besonders sicher" zur Altersvorsorge an.
Dies ist der höchste im Rahmen der Umfrage erreichte Wert. Selbst die gesetzliche Rente erreicht lediglich 53 Prozent.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die seit nunmehr einem Jahr angebotenen Wohn-Riester-Darlehen auf wenig Gegenliebe stoßen; immerhin 46 Prozent sagen sogar: "Ich höre davon zum ersten Mal."

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