Dienstag, 3. Mai 2011

Wohneigentumsförderung

Eine gut strukturierte private Baufinanzierung setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. Als Eigenkapitalersatz kann man die Ersparnis an Zinskosten durch die Nutzung besonders günstiger Fördergelder der öffentlichen Hand im Vergleich zu gewöhnlichen Darlehen von Banken ansehen. Bei den Förderdarlehen handelt es sich um ein tragendes Element der staatlichen Wohneigentumsförderung. Das Wohneigentumsprogramm der KfW beispielsweise steht grundsätzlich jedermann offen, um einen Teil der insgesamt benötigten Finanzierung der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten. Der Stellenwert, der der Förderung privaten Wohneigentums insgesamt eingeräumt wird, zeigt sich auch daran, dass das Eigenheim oder auch die selbstbewohnte Eigentumswohnung als förderfähig im Sinne der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester) einbezogen sind. Beispielsweise durch Nutzung der sogenannten Eigenheimrente, besser bekennt als Wohn-Riester, ist eine effektive Senkung der monatlichen Belastung durch die Immobilienfinanzierung ohne größeren Aufwand darstellbar. Dies funktioniert dadurch, dass staatliche Altersvorsorgezulagen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung einfließen und somit jährlich zu einem kontinuierlichen Schuldenabbau beitragen. Riester hat im Kern nur einen Nachteil, nämlich, dass es im Detail nicht gänzlich unkompliziert ist. Wer unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe diese Form der staatlichen Wohneigentumsförderung nutzen kann und sollte, lässt sich unproblematisch bei einer unabhängigen Finanzberatung in Erfahrung bringen.

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