Dienstag, 26. April 2011

Rentengarantien

Es ist mehr als nur ein offenes Geheimnis, dass es mit der Rente eng werden könnte. Eng dahingehend, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum des beruflichen Ruhestands kaum ausreichend sein werden, einen auskömmlichen Lebensstandard zu sichern. Dass das niedrige Rentenniveau staatlicherseits garantiert ist, ist insofern nur ein schwacher Trost. Zur Sicherung eines gewünschten Lebensstandards bedarf es logischerweise einer entsprechenden privaten Altersvorsorge.
Viele Wege führen hierbei nach Rom; private kapitalbildende Versicherungen können eine Option darstellen, ebenso Fonds, die Riester-Rente oder Immobilien. Bei Versicherungen kommen unter dem Aspekt einer möglichst hohen möglichen Rendite insbesondere Fondspolicen in Betracht. Diese investieren das Kapital der Versicherungsnehmer bzw. die Sparbeiträge des einzelnen Anlegers in Investmentfonds. Das damit verbundene Kapitalanlagerisiko kann teilweise oder vollständig auf die Versicherungsgesellschaft übertragen werden, die insoweit eine Garantie in Höhe eines Mindestauszahlung oder einer Mindestrente aussprechen kann. Idealerweise wählt man in dieser Hinsicht eine Fondspolice, die zum Einen die Teilhabe an den Chancen der Kapitalmärkte ermöglicht, zum Anderen aber nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern darüber hinaus eine Mindestrendite garantiert. Diese Kombination findet sich bei Rentenversicherungen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip konzipiert sind. Für Arbeitnehmer besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, durch die Betriebliche Altersvorsorge eine entsprechende private Rentenversicherung mit garantierter Mindestrendite abzuschließen, bei der die Beiträge innerhalb gewisser Grenzen sowohl sozialversicherungsfrei als auch steuerfrei gestellt werden. Dieser Umstand trägt zu einer Nettoentlastung bei und führt zu einem höheren Sparbetrag und damit zu einer besonders zielgerichteten und effektiven finanziellen Vorsorge.

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