Montag, 6. Juni 2011

Neuregelung bei der Prolongation

Bei einer privaten Baufinanzierung bedarf es zum Auslaufen der bisherigen Festzinsbindungsvereinbarung einer Anschlussfinanzierung, auch als Prolongation bezeichnet. Hierbei werden Zins- und Tilgungssätze sowie die Dauer der künftigen Festzinsvereinbarung neu geregelt. Als zusätzliche Option kann man sich hierbei auch die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente sichern, sofern dies bislang nicht geschehen ist. Hierzu kann die sogenannte Eigenheimrente (Wohn-Riester) abgeschlossen werden, wodurch die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge als zusätzliche Sondertilgungsleistungen in die private Immobilienfinanzierung (egal, ob Eigenheim oder Eigentumswohnung) einfließen. Dieser interessante Finanzierungsbaustein steht allerdings nur dem geförderten Personenkreis offen, welcher sich grob gesagt aus allen Rentenversicherungspflichtigen sowie Beamten zusammensetzt. Zahlreiche Feinheiten und Besonderheiten betreffen diesbezüglich beruflich Selbstständige, die ihre individuelle Förderberechtigung beispielsweise bei einer unabhängigen Unternehmensberatung klären können.

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