Mittwoch, 1. Juni 2011

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Meist wird sie als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, wie aber auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wird die Berufsunfähigkeitsver- sicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert, spricht man in diesem Fall auch von einer sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Die Produkte der Lebensversicherungen und der Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören bei vielen Versicherern in der Regel in dieselbe Kategorie. Sie dienen im Grunde genommen ein und denselben Zweck. Sie sichern den Versicherungsnehmer sowie seine Angehörigen im Falle der Berufsunfähigkeit oder auch im Falle eines Todes vor finanziellen Verlusten ab. Also bezeichnet die Berufsunfähigkeitsver- sicherung in erster Linie eine Versicherung im privatwirtschaftlichen Bereich. Sie kann immer dann in Betracht gezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer in einem Beruf arbeitet, der ihm und seine Angehörigen den Lebensunterhalt sichert. Es kann auch Sinn machen, die Hausfrau zu versichern, da durch ihren Ausfall ein Ersatz bestellt werden muss, der Kosten verursachen kann. Lohnanspruch wird sie dagegen allerdings nicht haben. Für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind und gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit geleistet werden. Diese Leistungen sind allerdings sehr gering. Für alle nach diesem Datum geborenen gibt es nur noch Schutz durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch dieser Schutz ist sehr begrenzt. Man urteilt dabei nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Kann der Versicherungsnehmer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf nur noch teilweise oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Leistung. Die Zahlungen können dabei durchaus auch gestaffelt oder anteilig ausfallen. Ob man Anspruch auf eine Berufsunfähig- keitsversicherung hat, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und der aktuellen Rechtsprechung. Die Berufsunfähigkeit wird wie folgt formuliert:

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."

Man kann auch zu einer teilweisen Berufsunfähigkeit gelangen, wenn man zum Beispiel noch zu 50 % in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Fragen Sie lieber Ihren unabhängigen Finanzdienstleister.