Montag, 23. Mai 2011

Zweite Welle

Riester hat mehrere Vorteile. Einer ist, dass man, sofern man berechtigt ist, in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, jederzeit anfangen kann. Dies klingt zunächst nicht bedeutend, macht aber im Zuge des Hausbaus und der dazugehörigen Baufinanzierung einen nicht unwesentlichen Aspekt aus. Im Gegensatz beispielsweise zu einigen Förderprogrammen der öffentlichen Hand zur Wohneigentumsförderung muss Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente, die bereits in die Immobilienfinanzierung integriert werden kann, nicht bei der ursprünglichen Finanzierung bzw. beim Ersteinzug begonnen werden, sondern kann auch später abgeschlossen werden, beispielsweise im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der ersten Zinsbindungsfrist. Die beschleunigte Tilgung durch den Einsatz von Wohn-Riester im zweiten Finanzierungsabschnitt ist eine mögliche und gern genutzte Option in der Praxis. Einkommensgrenzen bestehen bei der Riester-Rente in jeder Variante (also beispielsweise auch bei alternativ angebotenen Versicherungen) nicht, so dass es hier keinerlei Einschränkungen gibt, um die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge als Sondertilgungen in die private Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen. Die Einschränkung besteht lediglich allgemein darin, dass geklärt werden muss, ob man förderberechtigt ist oder nicht. Bei Selbstständigen beispielsweise kann dies kompliziert werden. Einzelheiten für Unternehmer und Selbstständige können mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung eruiert werden.

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