Freitag, 27. Mai 2011

Wohn-Riester ohne Zulagen

Wer keine Riester-Förderung erhält, weil er nicht zum geförderten Personenkreis zählt, kann grundsätzlich trotzdem riestern. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (und auch keine Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält), schließt in einem solchen Fall bei Versicherungen eine im Ergebnis gewöhnliche private Rentenversicherung ab, verbunden mit der automatischen Beitragsgarantie, die automatisch bei planmäßigem Vertragsverlauf in Riester-Verträgen enthalten ist. Wenn einem das jeweilige Produkt zusagt, kann somit auch ein nicht staatlich geförderter Riester-Vertrag eine interessante Option für die private Altersvorsorge sein. Lediglich Wohn-Riester, die Riester-Variante zur beschleunigten Tilgung einer privaten Baufinanzierung, ist ohne die Förderberechtigung allerdings nicht gangbar, da entsprechend keine Zulagen fließen, die das separate Darlehen tilgen könnten.

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