Donnerstag, 14. Juli 2011

Begrenzte Förderung

Über Einzahlungen von 2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen hinaus gibt es keine weitere staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag, der für die private Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht mehr einzahlen darf. Nach oben hin gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Das, was nicht mehr gefördert wird, unterliegt jedoch anderen Spielregeln. Die überzahlten Beträge werden behandelt wie Beiträge zu einer staatlich nicht geförderten, normalen privaten Rentenversicherung. Dies hat auf die steuerliche Behandlung ebenso Auswirkung wie auf die Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf das Guthaben in der Ansparphase. Wer also seine maximale Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, kann entsprechend wählen: Zusätzliche Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein alternatives Instrument zur finanziellen Vorsorge entscheiden. Gefördert vom Staat wird für jedermann die sogenannte Rürup-Rente und für Arbeitnehmer die Betriebliche Altersvorsorge. Auch staatlich nicht geförderte, dafür flexiblere Möglichkeiten wie Fonds, in die über einen regelmäßigen Sparplan investiert wird, sollte man in die Überlegung einbeziehen.

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Freitag, 27. Mai 2011

Wohn-Riester ohne Zulagen

Wer keine Riester-Förderung erhält, weil er nicht zum geförderten Personenkreis zählt, kann grundsätzlich trotzdem riestern. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (und auch keine Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält), schließt in einem solchen Fall bei Versicherungen eine im Ergebnis gewöhnliche private Rentenversicherung ab, verbunden mit der automatischen Beitragsgarantie, die automatisch bei planmäßigem Vertragsverlauf in Riester-Verträgen enthalten ist. Wenn einem das jeweilige Produkt zusagt, kann somit auch ein nicht staatlich geförderter Riester-Vertrag eine interessante Option für die private Altersvorsorge sein. Lediglich Wohn-Riester, die Riester-Variante zur beschleunigten Tilgung einer privaten Baufinanzierung, ist ohne die Förderberechtigung allerdings nicht gangbar, da entsprechend keine Zulagen fließen, die das separate Darlehen tilgen könnten.

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Montag, 18. April 2011

Soll man nun riestern oder nicht?

Riester steht einmal mehr in der Kritik aufgrund der vergleichsweise komplizierten Regelungen zur Riester-Förderung. Wenn man sich diese einmal vernünftig erklären lässt und im Zusammenhang mit Alternativen zur privaten Altersvorsorge betrachtet, kommt man allerdings zu dem Ergebnis, dass die Riester-Rente viel besser ist als ihr Ruf. Durch einen Riester-Vertrag, egal ob in Form einer Rentenversicherung oder eines Fondssparplans, steht zum Ende der Sparphase ein Guthaben zur Verfügung, welches mindestens die eingezahlten Beiträge umfasst. Darüber hinaus sind sogar sämtliche eingegangenen Zulagen garantiert. Insoweit beinhalten Riester-Rentenversicherungen und Riester-Fonds, wenn man sie nicht vorzeitig auflöst, automatisch eine garantierte Rendite. Diese ist zwar nicht üppig, stellt aber für extreme Szenarien ein nicht zu unterschätzendes Ruhekissen dar, da Verluste insoweit ausgeschlossen sind. Riester nur deshalb zu meiden, weil die Förderbedingungen zu kompliziert seien, kann kaum die Lösung sein. Man verzichtet ja auch nicht auf besonders günstige Förderdarlehen für seine Baufinanzierung, nur weil man es auf diese Weise mit zwei Kreditinstituten zu tun hat. Wer nicht gefördert wird oder Riester bereits ausgeschöpft hat, kann privat beispielsweise mit Fonds langfristig sparen und vorsorgen. Wie Riester und klassische kapitalbildende Versicherungen eine garantierte Mindestrendite bieten als Alternative auch besondere Fondspolicen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip ausgestaltet sind. Darüber hinaus gibt es hierbei insoweit Parallelen zu Fonds im Allgemeinen, dass sich durch die professionelle Geldanlage und einen möglichst langen Zeithorizont beträchtliche Chancen auf hohe Renditen für den Anleger ergeben.

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Freitag, 11. März 2011

Ist die Eigenheimrente für jedermann geeignet?

Die Eigenheimrente ist die jüngste Variante der Riester-Rente. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester (so die umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) identisch im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente, also Rentenversicherung, Fondssparplan und Banksparplan): Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Die Eigenheimrente lohnt sich besonders für kinderreiche Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen.

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Mittwoch, 23. Februar 2011

Sparpläne mit Förderung

Je länger planmäßiger Vermögensaufbau über einen Sparplan, betrieben wird, desto eher sind auch risikoreichere Anlagen wie Fonds, die in Aktien investieren geeignet, da sich die Risiken, mit der Geldanlage insgesamt Verluste zu erzielen, mit zunehmender Laufzeit reduzieren. Eine weitere bzw. ergänzende Möglichkeit, Verlusten entgegenzuwirken, besteht in dem Abschluss eines Riester-Fondssparplans. Riester-Fonds sind zwar insgesamt nicht so günstig wie ein reiner Fondssparplan, der individuell und flexibel bedient werden kann. Dafür bieten sie aber zusätzliche Vorteile, die die zusätzlichen Kosten durchaus rechtfertigen können. Zum Einen enthalten Riester-Fonds eine automatische Beitragsgarantie, d.h., das eingezahlte Kapital steht zum planmäßigen Laufzeitende grundsätzlich zur Verfügung. Zum Anderen wird dem Anleger in den meisten Fällen ein automatisches Ablaufmanagement geboten. Dieses sorgt dafür, dass die während der Laufzeit erzielte Rendite in Form von Kursgewinnen durch planmäßiges Umschichten in Fonds mit weniger Risiken sukzessive konserviert wird. Riester-Fonds bieten überdies entweder die Möglichkeit, die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, oder sie enthalten die steuerlichen Vorzüge von Fondspolicen.

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Dienstag, 25. Januar 2011

Wohn-Riester für die Baufinanzierung

Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Insbesondere für Bauherren kann die Eigenheimrente einen sehr interessanten Baustein ihrer Baufinanzierung darstellen. Die Sondertilgungsleistungen auf dem speziellen Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente besteht die Rendite der Geldanlage in der Ersparnis der Darlehenszinsen.
Für die Wohn-Riester-Förderung gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien.

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Mittwoch, 12. Januar 2011

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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Montag, 10. Januar 2011

Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, staatlich reguliert die vorgenommenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Als Anreiz hierfür wurden staatliche Fördermechanismen (Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervergünstigungen) installiert.
Die Riester-Rente ermöglicht es den Bürgern, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben als Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung, der ebenfalls staatlich geförderten Rürup-Rente und privaten, staatlich nicht oder nur gering geförderten Altersvorsorgeverträgen wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.
Inwieweit der Abschluss einer Riester-Rente individuell eine interessante Option darstellt, um absehbare Lücken in der Altersvorsorge zu schließen, hängt von mehreren Faktoren ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. Ein weiterer Schritt ist dann die Auswahl aus den diversen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu sichern (Rentenversicherung, Sparplan mit Riester-Fonds, Banksparplan und Eigenheimrente, besser bekannt als “Wohn-Riester“). Besonders interessant ist die Riester-Rente für nicht Förderberechtigte, z.B. Hausfrauen, deren Ehepartner die Riester-Förderung erhalten. Hier besteht die Möglichkeit, eine “Umsonst-Rente“ zur Unterstützung der Altersvorsorge zu erhalten.

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Freitag, 24. September 2010

Für wen ist Wohn-Riester interessant?

Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.

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Dienstag, 21. September 2010

Informieren!

Die private Altersvorsorge ist ganz sicher nicht für Impulskäufe in Form unüberlegter Unterschriften geeignet. Beispiel Riester: Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, nimmt man nicht einfach mit, auch wenn Werbung und Marketing dies bisweilen suggerieren. Vielmehr informiert man sich zuerst über das grundsätzliche Für und Wider der Riester-Rente. Dann vergleicht man Vor- und Nachteile der einzelnen Produktvarianten (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag, Wohn-Riester). Man behält hierbei unbedingt stets im Hinterkopf, wenn man von jedem Anbieter und Verkäufer neuerlich mit den Vorzügen “seines“ Produktes konfrontiert wird, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – ganz egal, was und wo man abschließt. Also nimmt man die Förderung eben nicht einfach so mit, sondern entscheidet sich für den Riester-Vertrag, der seinen Vorstellungen am meisten entspricht. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.

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Dienstag, 8. Juni 2010

Studis können auch riestern

Studenten sind grundsätzlich zwar nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Die Förderung erhalten sie dennoch, wenn sie nebenbei jobben und aus dieser Tätigkeit heraus ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Der klassische Minijob bzw. 400-€-Job reicht nicht, es sei denn man erklärt gegenüber seinem Arbeitgeber den Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit und stockt damit den Rentenversicherungsbeitrag auf. Anstelle von 15% pauschaler Abgabe, die der Arbeitgeber ohnehin zu tragen hat, fließen zusätzlich 4,9% vom Studierenden in die Rentenkasse. Diese 4,9% vom Einkommen berechtigen bei Abschluss oder Fortführung eines Riester-Vertrages zum Erhalt der staatlichen Altersvorsorgezulage. Gleichzeitig steigen die Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bei einem 400-€-Job fehlenden 19,60 € können insgesamt eine überaus lohnende Zukunftsinvestition in Bezug auf die private Altersvorsorge darstellen.

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Freitag, 28. Mai 2010

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch ungeförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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