Begrenzte Förderung
Über Einzahlungen von 2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen hinaus gibt es keine weitere staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag, der für die private Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht mehr einzahlen darf. Nach oben hin gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Das, was nicht mehr gefördert wird, unterliegt jedoch anderen Spielregeln. Die überzahlten Beträge werden behandelt wie Beiträge zu einer staatlich nicht geförderten, normalen privaten Rentenversicherung. Dies hat auf die steuerliche Behandlung ebenso Auswirkung wie auf die Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf das Guthaben in der Ansparphase. Wer also seine maximale Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, kann entsprechend wählen: Zusätzliche Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein alternatives Instrument zur finanziellen Vorsorge entscheiden. Gefördert vom Staat wird für jedermann die sogenannte Rürup-Rente und für Arbeitnehmer die Betriebliche Altersvorsorge. Auch staatlich nicht geförderte, dafür flexiblere Möglichkeiten wie Fonds, in die über einen regelmäßigen Sparplan investiert wird, sollte man in die Überlegung einbeziehen.
Labels: Betriebliche Altersvorsorge, Fonds, Riester-Förderung, Riester-Rente, Rürup-Rente
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