Mittwoch, 29. Juni 2011

Geförderte Rente

Eine recht wenig bekannte Form der staatlich geförderten Renten ist die sogenannte Basis-Rente. Es handelt sich um eine steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge, mit der man sich eine privat finanzierte zweite Rente aufbauen kann, zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ins Leben gerufen wurde die Basis-Rente vor allem deshalb, um die Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente kompensieren zu können. Entsprechend sind beide Vorsorgeformen, die gesetzliche Rente und die Basis-Rente, auch sehr ähnlich: In beiden Fällen sind nur lebenslange Rentenzahlungen möglich, keine zusätzlichen Auszahlungen oder Verfügungen. Man ist also beim Abschluss einer Basis-Rente auf lange Zeit gebunden und sollte entsprechend unbedingt sicher sein, das Geld nicht doch noch vorzeitig zu benötigen. Die geringe Flexibilität ist vermutlich der Grund, dass bislang im Vergleich zur Riester-Rente weitaus weniger Verträge abgeschlossen wurden. Mit Riester hält man sich neben möglichen Teilauszahlungen zu Rentenbeginn nämlich auch die Option offen, eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu finanzieren oder eine entsprechende Baufinanzierung zum Eintritt in den Ruhestand abzulösen. Eine lastenfreie Immobilie ist sicherlich nicht der schlechteste Bestandteil privater Altersvorsorge, auch aus Sicht des Staates, der diese Möglichkeiten entsprechend geschaffen hat. Wer nicht durch Riester begünstigt und gefördert wird, beispielsweise manche Selbstständige, muss alternative Wege beschreiten, beispielsweise über eine Basis-Rente. Vorher sollte man aber in jedem Fall klären, ob einem auch als Selbstständiger nicht doch die Riester-Förderung zusteht. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist in diesen Fragen ein guter Ansprechpartner für Unternehmer und Selbstständige.

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