Mittwoch, 22. Juni 2011

Policendarlehen und andere Kredite

Einen Kredit kann man direkt, also bewusst, bei Versicherungen aufnehmen oder stillschweigend beziehungsweise in nicht wenigen Fällen unbewusst, wobei sich letztere Variante als die im Vergleich weit weniger vorteilhafte, weil teurere Form erweist, die allerdings in den Fokus der Verbraucherschützer gelangt ist und auch in rechtlicher Hinsicht, was die Erfordernisse der Wirksamkeit einer entsprechenden Kreditvereinbarung betrifft, aufgrund Vorgaben der Justiz Änderungen erfahren wird.
Bei der direkten Variante, den sogenannten Policendarlehen, schließt man einen Kreditvertrag gewissermaßen als Vorschuss auf die Auszahlung vorhandenen Guthabens bei einer bestehenden kapitalbildenden Versicherung, also einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Bei der indirekten Variante nimmt man Kredite von der Versicherung dadurch in Anspruch, dass man Beitragszuschläge, die bisweilen für eine unterjährige Zahlungsweise nicht unüblich sind, bezahlt. Diese werden für gewöhnlich mit dem durch die unterjährige, üblicherweise monatliche Zahlungsweise einher gehenden höheren Verwaltungsaufwand für die Versicherungsgesellschaften begründet. Bemerkenswert sind jedoch meist die effektiven Kosten, die sich für die Versicherungsnehmer durch diese meist stillschweigende Form der Kreditinanspruchnahme ergeben. Nicht selten errechnen sich im Ergebnis Ratenzuschläge, die sich auf Basis des Effektiven Jahreszinses ähnlich teuer darstellen wie die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits auf einem Girokonto. Während man beim Dispo die Kosten dadurch senken kann, dass man eine Umschuldung in einen günstigen Ratenkredit vornimmt, der zudem noch den Vorzug hat, dass er planmäßige Tilgungen beinhaltet und somit bei vereinbarter Begleichung der Kreditraten zu einer Entschuldung in einem überschaubaren Rahmen beiträgt, kann man sich der Kreditkosten bei Versicherungen durch Umstellung der Zahlungsweise entledigen.

Versicherte sollten derartige Beitragszuschläge aus diesem Grunde generell meiden. Zuschläge, die eine Versicherungsgesellschaft als Risikozuschlag angesichts der individuellen Einschätzung des Eintritts des Leistungsfalles verhängt, beispielsweise bei einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund bestehender Vorerkrankungen, sind hiervon zu unterscheiden. Sie lassen sich häufig nur im Vorfeld des Abschlusses durch einen ausführlichen Vergleich mehrerer Anbieter in Verbindung mit anonymisierten Voranfragen ermitteln und gegebenenfalls mindern oder vermeiden. Eine unabhängige Finanzberatung ist hierfür eine gute Anlaufstelle.