Keine Fehlstarts
Bei einer Existenzgründung sollte man einen Fehlstart vermeiden. Dies bedeutet nicht, dass Anfangsdefizite um jeden Preis vermieden werden sollen. Mitunter lassen diese sich nämlich gar nicht verhindern, dadurch bedingt, dass Anlaufinvestitionen zu tätigen sind, welche handelsrechtlich planmäßige Abschreibungen oder, soweit es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, liquiditätswirksam und ergebniswirksam für betrieblichen Aufwand sorgen. Demgegenüber steht in der Anlaufphase häufig eine unterdurchschnittliche, erst im Zeitablauf ansteigende Umsatzentwicklung. Hierdurch bedingt, fallen Anlaufverluste an. Diese sind bei der Finanzierung der Existenzgründung zu berücksichtigen. Finanzieren lassen diese sich durch vorhandene Liquiditätspuffer, welche mit dem Sprung in die Selbstständigkeit vorhanden sind und planmäßig während der Anlaufphase abgebaut werden, um die anfänglichen Defizite abzudecken und die Kosten der privaten Lebensführung begleichen zu können. Alternativ und/oder ergänzend kann hierfür auch Kredit in Anspruch genommen werden.
Dieses Unterfangen setzt einerseits eine gründliche Auseinandersetzung mit den hierbei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Fremdkapitalaufnahme voraus, andererseits eine besonders intensive Vorbereitung der entsprechenden Kreditverhandlungen, verbunden mit einer sachgerechten und in sich schlüssigen Aufbereitung der Zahlen, die plangemäß die Erreichung der notwendigen Kapitaldienstfähigkeit bewerkstelligen sollen. Für diese Zwecke ist es von Vorteil, die Tragfähigkeit seines Existenzgründungsvorhabens von einer bankenunabhängigen Unternehmensberatung einer Prüfung und gegebenenfalls Begutachtung, mindestens aber einer Plausibilitätsprüfung unterziehen zu lassen. In einem Aufwasch lassen sich an dieser Stelle auch weitere mit der Existenzgründung verbundene Aspekte abdecken, beispielsweise Haftungsgefahren in Verbindung mit notwendigen Versicherungen.
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