Dienstag, 7. Juni 2011

Für jedermann möglich

Für die Rürup-Rente kommen vorwiegend Versicherungen als Vorsorgeinstrument zum Einsatz. Um mit Versicherungen einen planmäßigen und zielgerichteten Vermögensaufbau zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge zu betreiben, muss man nicht zwangsläufig eine Basis-Rente, wie die offizielle Bezeichnung dieser staatlich durch steuerliche Vergünstigungen geförderten Rente lautet, abschließen. Wie bisher gibt es auch kapitalbildende Versicherungen, sei es als Lebensversicherung oder als Rentenversicherung, die je nach Zielsetzung ein passgenaues Instrument dafür darstellen können, sich eine private Zusatzrente oder einen hohen Einmalbetrag, der teilweise oder komplett entnommen werden kann, ohne dass der Staat, sieht man von einer geringen Abweichung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung in Bezug auf die sogenannte Abgeltungsteuer ab, fördernd und unterstützend eingreif. Die Besonderheit der Basis-Rente liegt darin, dass sie den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei ihrer Konstruktion in vielen Gesichtspunkten nachempfunden wurde. So sind beispielsweise nur lebenslange Leibrenten als Form der Auszahlung möglich, keine Kapitalisierungen im Gegensatz zur staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge, besser bekannt unter dem Namen Riester.
Während jedermann eine Rürup-Rente abschließen kann und die entsprechende Förderung seitens des Staates, die sich durch eine steuerliche Begünstigung der geleisteten Beiträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung manifestiert, ist bei Riester nicht jeder förderberechtigt. Beamt beispielsweise waren ursprünglich von der Förderung ausgeschlossen, da diese zusätzliche Altersvorsorge systematisch nachvollziehbar nur für diejenigen angeboten werden sollte, die mit der Basisabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung durch Pflichtbeiträge verbunden waren. Beamte, die steuerfinanziert ihre Alterssicherung durch Pensionen aufbauen, dürfen nunmehr allerdings auch eine Riester-Rente abschließen und werden entsprechend und in gleichem Maße gefördert durch Zulagen und Steuervorteile wie Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen gelten auch bei Staatsdienern nicht. Auch sie können sich ihre private Wohnimmobilie bzw. die entsprechende Baufinanzierung durch die Riester-Förderung erleichtern.