Dienstag, 7. Juni 2011

Fördermöglichkeiten

Der Klassiker schlechthin unter den Förderprogrammen, der sich im Grunde bis in die Zeiten des Marshall-Plans historisch zurückverfolgen lässt, ist die staatliche Wohneigentumsförderung. Diese hat in der Vergangenheit mehrere Änderungen erfahren. Beispielsweise die Eigenheimzulage war dereinst ein Förderinstrument, welches besonders durchschlagenden Erfolg bei der Zielsetzung hatte, auch Familien mit einem nicht herausragend hohen Einkommen den Weg zu einem Eigenheim oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung zu ebnen, dadurch, dass Teile der Immobilienfinanzierung durch diese Zulage abgedeckt wurden. Auch heutzutage bestehen mehrere Möglichkeiten, die man nutzen kann und sollte, wenn es darum geht, Wohneigentum zu erwerben oder als Bauherr sich selbst seine Wunschimmobilie erstellen zu lassen.
Die aus dem ERP-Programm hervorgegangenen und auch heute noch aus sozialpolitischen Motiven heraus tätigen Förderbanken bzw. Förderinstitutionen greifen angehenden Hausbesitzern neben der Bereitstellung bestimmter Zuschüsse, insbesondere rund um das Thema Energiesparen, mit besonders günstigen Förderdarlehen unter die Arme, die den Effekt haben, dass sich die Baufinanzierung, die in allen Fällen für diejenigen der Weg zum Ziel ist, die nicht aus eigenem Vermögen ihre Immobilie bezahlen können und somit als Barzahler auftreten, deutlich günstiger gestalten lässt. Als zusätzlicher Bonus bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums gibt es darüber hinaus ein spezielles Förderinstrument, das in breiten Bevölkerungsschichten noch keinen ausnehmend hohen Bekanntheitsgrad erlangt hat, nämlich die Eigenheimrente. Eher hat man als gut informierter Verbraucher schon von Wohn-Riester gehört, was die umgangssprachliche Bezeichnung hierfür ist. Hierbei findet eine direkte Förderung der Immobilienfinanzierung durch staatliche Zulagen statt. Ob man als Kandidat für dieses Förderprogramm in Betracht kommt, ist bei Selbstständigen manchmal nicht ad hoc zu beurteilen, so dass diese sich häufig an eine unabhängige Unternehmensberatung wenden.