Dienstag, 21. Juni 2011

Prolo

Bei einer Prolo handelt es sich um eine liebevolle Abkürzung, wie sie von schwer arbeitenden Bankangestellten für einen Routinevorgang verwendet wird, nämlich eine Prolongation, zu Deutsch Verlängerung eines Kredits. Hierbei kann es sein, dass die Verlängerung bei einem ursprünglich befristeten Kredit ansteht. Häufig kommt dies in der Praxis vor bei Unternehmen und Selbstständigen, deren Betriebsmittelkreditlinie auf dem Kontokorrentkonto befristet vergeben wird, bisweilen zumindest in Bezug auf die Konditionen hinsichtlich Zinssätzen und Kreditsicherheiten. Die Prolongation findet dann statt, sofern die Kompetenzträger grünes Licht dafür gegeben haben, nachdem Einsicht und Auswertung der vom Kunden einzureichenden Unterlagen wie Jahresabschluss, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertungen erfolgt sind. Manchmal wird in diesen Prozess von Seiten des Kunden auch eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden, wenn hinsichtlich der Prolongation aufgrund der unterjährigen Erfahrungen aus der Geschäftsbeziehung mit Schwierigkeiten oder auflegen zu rechnen ist und das Zahlenmaterial besonders aussagekräftig sein muss oder entsprechend aufbereitet sein will.
Häufigerer Fall einer Prolongation ist eine Anschlussfinanzierung, die nach Auslaufen einer Zinsbindungsvereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kunde, abgeschlossen wird. Die eigentliche Finanzierung ist in der Regel bei langfristigen Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung regelmäßig durch mehrere aufeinander folgende Anschlussfinanzierungen gekennzeichnet. Dies liegt daran, dass Zinsbindungsvereinbarungen über einen grundsätzlich mittelfristigen Zeitraum abgeschlossen werden, während die Finanzierung bis zur endgültigen Tilgung über einen weitaus längeren Zeitraum läuft. Bei einer Mindesttilgung von einem Prozent zuzüglich ersparter Zinsen pro Jahr können dies in Abhängigkeit vom Zinssatz durchaus mehr als 40 Jahre sein bis zur endgültigen Tilgung. Beschleunigen kann man diesen Prozess durch höhere Tilgungen, Sondertilgungen oder unter gewissen Voraussetzungen durch Wohn-Riester, ein spezielles Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.