Mittwoch, 15. Juni 2011

Rentenanpassung

Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt, dass seitens der politischen Entscheidungsträger festgelegt wird, inwieweit die Renten jährlich steigen. Dies vollzieht sich grundsätzlich entsprechend der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten Lage der Sozialversicherungssysteme bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, insbesondere was den Bestand der ausgesprochenen Garantie, die einer Rentenkürzung bei allgemein sinkenden Einkommen entgegen wirken soll. Für die Betriebliche Altersversorgung spielt die Rentenpassung auch eine Rolle.
Bei Betriebsrenten im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitgeber unter anderem die Pflicht, eine jährliche Anpassungsprüfung vorzunehmen. Bei Versicherungen für die Betriebliche Altersvorsorge, die sich durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen, entfällt die mit Zeit und Kosten für den Arbeitgeber verbundene Anpassungsprüfung, da in den Policen eine jährliche Steigerung der Rentenleistungen festgeschrieben ist.
UWP-Policen renommierter Anbieter bieten neben dieser Entschlackung des Verwaltungsaufwands für den Arbeitgeber auch dem Arbeitnehmer einige Vorteile. Diese bestehen beispielsweise darin, dass es sich um Fondspolicen handelt, die jedoch das Kapitalanlagerisiko, also die Gefahr, Verluste zu erleiden, für den Kunden ausschalten. Vielmehr ist sogar bei einer entsprechenden Auswahl aus den angebotenen Varianten die Möglichkeit gegeben, über eine Kapitalgarantie hinaus auch eine garantierte Mindestrendite zu erzielen. Hinsichtlich der Rentenzahlung, deren Höhe aufgrund der Chancen der aktienbasierten Geldanlage nicht zu unterschätzen ist, gilt darüber hinaus eine garantierte jährliche Steigerung. Ihr unabhängiger Finanzdienstleister berät Sie gerne- auch bei einem Kredit.