Investitionen sichern
Zu den groben Schnitzern bei der Unternehmensfinanzierung allgemein, nicht nur bei einer Existenzgründung, zählt es, langfristige Investitionen, die das Sachanlagevermögen betreffen, durch die Inanspruchnahme bereitgestellter Kreditlinien auf dem betrieblichen Kontokorrentkonto zu finanzieren. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Betriebsmittelkreditlinie. Von seiner Natur her ist dieser Kredit zum Einen kurzfristiger Natur, was bedeutet, das man ihn jederzeit in Anspruch nehmen und auch zurückführen kann. Hinsichtlich der betrieblichen Finanzierung ist er zum Anderen prädestiniert und im Grunde auch reserviert dafür, Betriebsmittel zu finanzieren, die grundsätzlich dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Im Rahmen einer bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinie liquide Mittel in Anspruch zu nehmen, ist zwar bequem ohne zusätzliche Kreditverhandlungen möglich. Jedoch ist diese Art der Finanzierung durch Kreditinanspruchnahme auch bei vergleichsweise günstigen Konditionen für einen Kontokorrentkredit deutlich teurer im Vergleich zu einer Finanzierung durch Aufnahme eines Darlehens. Außerdem ist zu bedenken, dass ein Betrieb nicht selten in eine Reinvestitionsfalle tappt, wenn im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine Tilgungsleistungen erbracht werden.
Um die Investitionskraft eines Unternehmens dadurch zu erhalten, dass Tilgungen zumindest in dem Maße erbracht werden, wie das Anlagevermögen, bemessen an den planmäßigen Abschreibungen, eine Wertminderung erfährt und somit latente Wiederbeschaffungsgegenwerte zu erwirtschaften sind, ist dieser Zusammenhang seitens der Unternehmensplanung zu berücksichtigen. Eine bankenunabhängige Unternehmensberatung sollte nicht erst eingeschaltet werden, wenn diese nurmehr als Krisenmanagement fungieren kann, weil eine schlechte Anlagendeckung in Verbindung mit einem sukzessive schlechter werdenden Rating aufgrund einer angespannten Liquiditätslage und unter den Möglichkeiten bleibenden, nicht selten durch Verluste gekennzeichneten Ertragslage eine Konsolidierung des Betriebes erforderlich machen.
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