Notwendige Angaben
Die notwendigen Angaben bei dem Beantragen einer Baufinanzierung sind notwendig, sonst wären es nicht notwendige, fakultative oder überflüssige Angaben. Zu eben diesen notwendigen Angaben kann man insgesamt und allgemeingültig hinsichtlich ihres Umfangs keine unumstößlichen Aussagen treffen. Jedoch sind bestimmte Mindestanforderungen, die eine Antragsteller erfüllen muss, und zwar in formaler Hinsicht, schlicht und ergreifend gegeben und somit nicht diskutabel. Hierzu zählt, wenn man mit einer neuen Bank zusammenarbeiten möchte oder mit dieser dadurch in Geschäftsbeziehung tritt, dass man sich an einen unabhängigen Finanzdienstleister gewandt hat, um sicherzustellen, ein besonders günstiges und vorteilhaftes Angebot zu erhalten, eine Selbstauskunft im Zusammenspiel mit den anderen Bonitätsunterlagen wie Verdienstnachweisen und Schufa-Auskunft. Diese dienen dazu, es dem Kreditinstitut zu ermöglichen, einen notwendigen Einblick in die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Kunden zu erhalten, um die mit der Neuvergabe eines Kredits einhergehenden Risiken zu beurteilen.
Bei einer Selbstauskunft handelt es sich um ein vorwiegend standardisiertes Formular, welches Kreditinstitute und unabhängige Finanzdienstleister verwenden, um sich ein Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kunden machen zu können. Die Selbstauskunft zählt zu den Bonitätsunterlagen, die Kreditinstitute benötigen, um zu entscheiden, inwieweit sie einen Kredit gewähren möchten, beispielsweise auch eine Anschlussfinanzierung bei einer Ablösung einer Finanzierung von einem anderen Institut.
In der Selbstauskunft werden neben Angaben zu den Einkommensverhältnissen der Beruf und die Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber sowie Daten zu bestehenden finanziellen Verpflichtungen in Form von Kredit- oder Leasingverbindlichkeiten abgefragt. Darüber hinaus werden auch regelmäßige monatliche Ausgaben wie Miete und Nebenkosten, Kfz-Kosten und Lebenshaltung betragsmäßig erhoben. Allerdings werden auch Angaben zu vorhandenen Guthaben und eventuellem Grundbesitz erbeten. Die vorhandenen Guthaben müssen nicht zwangsläufig in die Finanzierung integriert werden, sie werden zunächst nur abgefragt und sind gegebenenfalls erst dann zu belegen, wenn eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital in die Wege geleitet werden soll.
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