Donnerstag, 14. Juli 2011

Begrenzte Förderung

Über Einzahlungen von 2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen hinaus gibt es keine weitere staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag, der für die private Altersvorsorge abgeschlossen wurde. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht mehr einzahlen darf. Nach oben hin gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Das, was nicht mehr gefördert wird, unterliegt jedoch anderen Spielregeln. Die überzahlten Beträge werden behandelt wie Beiträge zu einer staatlich nicht geförderten, normalen privaten Rentenversicherung. Dies hat auf die steuerliche Behandlung ebenso Auswirkung wie auf die Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf das Guthaben in der Ansparphase. Wer also seine maximale Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, kann entsprechend wählen: Zusätzliche Beiträge in die Riester-Rente einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein alternatives Instrument zur finanziellen Vorsorge entscheiden. Gefördert vom Staat wird für jedermann die sogenannte Rürup-Rente und für Arbeitnehmer die Betriebliche Altersvorsorge. Auch staatlich nicht geförderte, dafür flexiblere Möglichkeiten wie Fonds, in die über einen regelmäßigen Sparplan investiert wird, sollte man in die Überlegung einbeziehen.

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Mittwoch, 13. Juli 2011

Lücken

Dass praktisch jeder eine Lücke hat, bezogen auf die finanzielle Altersvorsorge, dürfte sich herumgesprochen haben. Vermutlich hat sogar jeder eine Lücke, wenn die gesamte Vorsorge sich auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente stützt. Zumindest klafft eine nicht unerhebliche Lücke zum letzten und auch zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Anders kann die finanzielle Situation bereits aussehen, wenn man neben der gesetzlichen Rente vorhandenes freies Vermögen einbezieht, dass man sich verrenten lassen kann oder durch einen Auszahlplan dazu verwendet, sein monatlich verfügbares Budget im Ruhestand aufzupäppeln. Ein Eigenheim, dessen ursprüngliche Baufinanzierung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Erwerbsleben erledigt ist, das also lastenfrei ist, ist ein weiterer Vermögenswert, der durch die ersparte Miete Lücken schließen kann. Weitere Möglichkeiten, die sich nicht ausschließen und sämtlich nicht per se gut oder schlecht sind, sollte man eingehend prüfen, insbesondere, da es sich um langlaufende Verträge handelt, bei denen es grundsätzlich überaus ärgerlich ist, wenn sie vorzeitig beendet werden. Hierzu zählen als staatlich geförderte Formen der privaten Vorsorge die Riester-Rente, die Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Daneben kommen private Rentenversicherungen und langfristige Sparpläne in Betracht. Zu den Sparplänen zählen auch solche, die in Fonds investieren. Diese haben den Vorteil einer höheren Flexibilität.

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