Dienstag, 25. März 2014

Sinnvolle Kostensenkung ist einfach


Niemand zahlt gerne zu viel. Bei Versicherungen ist dies nicht anders. Allerdings tun sich bei näherer Betrachtung zahlreiche Möglichkeiten auf, die zu einer Senkung der Versicherungskosten führen können.

Ein reiner Preisvergleich zwischen zwei oder mehreren Versicherungsangeboten wird jedoch grundsätzlich dadurch erschwert, dass Versicherungen insgesamt als vergleichsweise intransparente Produkte anzusehen sind. Entsprechend ist es oftmals schwierig, einen angemessenen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen zu können, ohne einen externen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Gesetzgeber hat zwar durch mehrere Maßnahmen wie die Vorschrift über die Erstellung eines Versicherungsprotokolls oder die Einführung eines Produktinformationsblattes mit den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages ergriffen, dennoch besteht ohne die Inanspruchnahme der Dienste insbesondere von unabhängigen Finanzdienstleistern ein gewisses Risiko, quasi Äpfel mit Birnen zu vergleichen und bestehende Sparpotenziale außer Acht zu lassen.

Grundsätzlich sollte man durchweg teure Ratenzuschläge vermeiden, die bei einigen Versicherungssparten von manchen Versicherungsgesellschaften erhoben werden, sofern die Prämienzahlung nicht jährlich, sondern in einem unterjährigen Turnus erfolgt. Eine vielfach gegebene Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, besteht in dem Verzicht auf häufig teure und gleichzeitig unnütze Zusatzoptionen zu Versicherungsverträgen wie beispielsweise einen doppelten Unfalltodzusatzschutz. Auch eine Risiko-Lebensversicherung, beispielsweise in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung, verbilligt sich dadurch nicht unerheblich, dass die Versicherungssumme automatisch an die ausstehende restliche Darlehenshöhe gekoppelt wird.

Wer sich von teuren Versicherungen trennen möchte oder bestehende Policen nicht mehr benötigt, kann auch langlaufende Verträge zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.

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Mittwoch, 12. März 2014

Prämien nicht verschenken


Wenn von einer Baufinanzierung mit Prämie die Rede ist, kann dies mehrere Hintergründe haben. Möglich ist, dass der jeweilige Tarif, die betreffende Darlehensvariante oder auch die zugehörige Kundenberatung des bestimmten Anbieters als besonders vorteilhaft im Vergleich zu den Angeboten des Wettbewerbs ausgezeichnet wurde und hierfür eine Prämie vergeben wurde. Umgekehrt kann auch der individuelle Kundenberater gemeint sein, wenn er für den Abschluss einer Baufinanzierung von seinem Arbeitgeber eine Prämie zur Motivation oder aufgrund bestehender Zielvereinbarungen als zusätzliche Vergütung in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen erhält.

Die Prämie, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sehr häufig anzutreffen ist, ist die Wohnungsbau-Prämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz. Diese wird vom Staat vergeben. Empfänger sind Bausparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das geförderte Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zukommen lassen. Im weitesten Sinne ist hierunter zu verstehen, dass das Bauspardarlehen für den Erwerb oder die Modernisierung eines selbstgenutzten Eigenheims verwendet wird.

Dies bedeutet, dass für reine Sparer, die Bausparen als solide und verlässliche Form der Geldanlage ohne Risiko schätzen und nutzen, ohne die Wohnungsbau-Prämie auskommen müssen im Hinblick auf die fehlende wohnwirtschaftliche Verwendung, die im Wohnungsbauprämiengesetz als Bewilligungsvoraussetzung der Prämie vorgeschrieben ist. Bausparen kann im Vergleich zu anderen Formen des regelmäßigen Sparens dennoch vorteilhaft sein. Im Falle des Erwerbs von Wohneigentum vermeidet das angesparte Bausparguthaben, sich um eine Baufinanzierung ohneEigenkapital bemühen zu müssen. Diese ist in der Praxis zwar durchaus unproblematisch darstellbar, jedoch in der Regel mit ungünstigeren Konditionen verbunden.

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Mittwoch, 5. März 2014

Girokonto im Soll?


Aufgelaufene Sollsalden auf dem Girokonto durch Inanspruchnahme des bereitgestellten Dispositionskredites sollten sorgsam beobachtet werden, insbesondere, wenn im Rahmen des vierteljährlich erstellten Rechnungsabschlusses auch Überziehungszinsen berechnet werden. Dies deutet auf eine unnötig kostspielige dauerhafte Inanspruchnahme des eingeräumten Kreditlimits hin. Eine Umschuldung in einen Ratenkredit sollte spätestens in die Wege geleitet werden, wenn auch unmittelbar nach Gehaltseingang kein Guthaben auf dem Girokonto ausgewiesen wird und in naher Zukunft keine größeren Einmalbeträge als Eingang bevorstehen.

Eine Reduzierung der Zinsbelastung lässt sich häufig auch durch die Ablösung eines teuren Ratenkredits und Abschluss einer neuen Finanzierung bei einem anderen Kreditinstitut erreichen. Sofern hiermit keine Verlängerung der ursprünglichen Kreditlaufzeit verbunden ist, die auf eine verminderte Tilgungsfähigkeit des Kunden schließen lassen könnte, ist an einer solchen Maßnahme nichts Ehrenrühriges. Vielmehr sind zum Teil nicht unerhebliche Reduzierungen der monatlichen Belastung darstellbar, selbst wenn das abzulösende Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Auch bei einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung verbirgt sich oftmals ein nicht unbeträchtliches Sparpotenzial in Bezug auf die Kreditkosten. Dieses sollte bei jeder anstehenden Prolongation nach Auslaufen der getroffenen Festzinsvereinbarung durch einen umfassenden Konditionsvergleich ermittelt und realisiert werden. Insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sind die Zinsunterschiede in der Praxis beträchtlich.

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