Girokonto im Soll?
Aufgelaufene Sollsalden auf dem Girokonto durch
Inanspruchnahme des bereitgestellten Dispositionskredites sollten sorgsam
beobachtet werden, insbesondere, wenn im Rahmen des vierteljährlich erstellten
Rechnungsabschlusses auch Überziehungszinsen berechnet werden. Dies deutet auf
eine unnötig kostspielige dauerhafte Inanspruchnahme des eingeräumten Kreditlimits
hin. Eine Umschuldung in einen Ratenkredit
sollte spätestens in die Wege geleitet werden, wenn auch unmittelbar nach
Gehaltseingang kein Guthaben auf dem Girokonto ausgewiesen wird und in naher
Zukunft keine größeren Einmalbeträge als Eingang bevorstehen.
Eine Reduzierung der Zinsbelastung lässt sich häufig auch
durch die Ablösung eines teuren Ratenkredits und Abschluss einer neuen
Finanzierung bei einem anderen Kreditinstitut erreichen. Sofern hiermit keine
Verlängerung der ursprünglichen Kreditlaufzeit verbunden ist, die auf eine
verminderte Tilgungsfähigkeit des Kunden schließen lassen könnte, ist an einer
solchen Maßnahme nichts Ehrenrühriges. Vielmehr sind zum Teil nicht
unerhebliche Reduzierungen der monatlichen Belastung darstellbar, selbst wenn
das abzulösende Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Auch bei einer Baufinanzierung
bzw. Immobilienfinanzierung verbirgt
sich oftmals ein nicht unbeträchtliches Sparpotenzial in Bezug auf die
Kreditkosten. Dieses sollte bei jeder anstehenden Prolongation nach Auslaufen
der getroffenen Festzinsvereinbarung durch einen umfassenden
Konditionsvergleich ermittelt und realisiert werden. Insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sind
die Zinsunterschiede in der Praxis beträchtlich.
Labels: Baufinanzierung, Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Immobilienfinanzierung, Ratenkredit
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite