Mittwoch, 5. März 2014

Girokonto im Soll?


Aufgelaufene Sollsalden auf dem Girokonto durch Inanspruchnahme des bereitgestellten Dispositionskredites sollten sorgsam beobachtet werden, insbesondere, wenn im Rahmen des vierteljährlich erstellten Rechnungsabschlusses auch Überziehungszinsen berechnet werden. Dies deutet auf eine unnötig kostspielige dauerhafte Inanspruchnahme des eingeräumten Kreditlimits hin. Eine Umschuldung in einen Ratenkredit sollte spätestens in die Wege geleitet werden, wenn auch unmittelbar nach Gehaltseingang kein Guthaben auf dem Girokonto ausgewiesen wird und in naher Zukunft keine größeren Einmalbeträge als Eingang bevorstehen.

Eine Reduzierung der Zinsbelastung lässt sich häufig auch durch die Ablösung eines teuren Ratenkredits und Abschluss einer neuen Finanzierung bei einem anderen Kreditinstitut erreichen. Sofern hiermit keine Verlängerung der ursprünglichen Kreditlaufzeit verbunden ist, die auf eine verminderte Tilgungsfähigkeit des Kunden schließen lassen könnte, ist an einer solchen Maßnahme nichts Ehrenrühriges. Vielmehr sind zum Teil nicht unerhebliche Reduzierungen der monatlichen Belastung darstellbar, selbst wenn das abzulösende Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Auch bei einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung verbirgt sich oftmals ein nicht unbeträchtliches Sparpotenzial in Bezug auf die Kreditkosten. Dieses sollte bei jeder anstehenden Prolongation nach Auslaufen der getroffenen Festzinsvereinbarung durch einen umfassenden Konditionsvergleich ermittelt und realisiert werden. Insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sind die Zinsunterschiede in der Praxis beträchtlich.

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