Mittwoch, 12. März 2014

Prämien nicht verschenken


Wenn von einer Baufinanzierung mit Prämie die Rede ist, kann dies mehrere Hintergründe haben. Möglich ist, dass der jeweilige Tarif, die betreffende Darlehensvariante oder auch die zugehörige Kundenberatung des bestimmten Anbieters als besonders vorteilhaft im Vergleich zu den Angeboten des Wettbewerbs ausgezeichnet wurde und hierfür eine Prämie vergeben wurde. Umgekehrt kann auch der individuelle Kundenberater gemeint sein, wenn er für den Abschluss einer Baufinanzierung von seinem Arbeitgeber eine Prämie zur Motivation oder aufgrund bestehender Zielvereinbarungen als zusätzliche Vergütung in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen erhält.

Die Prämie, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sehr häufig anzutreffen ist, ist die Wohnungsbau-Prämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz. Diese wird vom Staat vergeben. Empfänger sind Bausparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das geförderte Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zukommen lassen. Im weitesten Sinne ist hierunter zu verstehen, dass das Bauspardarlehen für den Erwerb oder die Modernisierung eines selbstgenutzten Eigenheims verwendet wird.

Dies bedeutet, dass für reine Sparer, die Bausparen als solide und verlässliche Form der Geldanlage ohne Risiko schätzen und nutzen, ohne die Wohnungsbau-Prämie auskommen müssen im Hinblick auf die fehlende wohnwirtschaftliche Verwendung, die im Wohnungsbauprämiengesetz als Bewilligungsvoraussetzung der Prämie vorgeschrieben ist. Bausparen kann im Vergleich zu anderen Formen des regelmäßigen Sparens dennoch vorteilhaft sein. Im Falle des Erwerbs von Wohneigentum vermeidet das angesparte Bausparguthaben, sich um eine Baufinanzierung ohneEigenkapital bemühen zu müssen. Diese ist in der Praxis zwar durchaus unproblematisch darstellbar, jedoch in der Regel mit ungünstigeren Konditionen verbunden.

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