Dienstag, 25. September 2012

Bausparen

Viele Dinge im Leben sind nicht einfach pauschal gut oder grundsätzlich schlecht. Häufig sind sie im Einzelfall zweckmäßig oder eben nicht. So ist es auch beim Bausparen. Man kann einen Bausparvertrag dafür verwenden, ohne Verlustrisiken regelmäßig zu sparen. Wenn man dies vorhat, sollte man sich allerdings im Vorfeld vergewissern, einen sogenannten Renditetarif abzuschließen, um einen möglichst hohen Guthabenzins zu bekommen. Dies setzt allerdings voraus, dass man mit dem hiermit verbundenen Nachteil, der in einem ungünstigeren Zugang zum möglichen Bauspardarlehen besteht, gut zu Recht kommt. Auch kann man einen Bausparvertrag für die Anlage seiner vermögenswirksamen Leistungen verwenden. Wenn man hingegen eine chancenorientiertere Form der Geldanlage bevorzugt oder aufgrund seines zu versteuernden Einkommens berechtigt ist, die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, sollte man vielmehr Investmentfonds als Alternative bevorzugen. Diese berechtigen nämlich zu einer höheren Sparzulage und sind, was die reinen Kosten angeht, günstiger, zumindest bei einem Erwerb der Fonds ohne Ausgabeaufschlag, wie es häufig bei der Vermittlung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister möglich ist.


Will man hingegen eine Immobilienfinanzierung über kurz oder lang in die Wege leiten, gibt es auch für diesen Fall Argumente, die für die Einbeziehung von Bausparen in das Gesamtpaket, das es in aller Regel hierbei zu schnüren gilt. Ebenso sprechen möglicherweise im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Konstellation und der Präferenzen des Kunden Gründe gegen den Abschluss eines Bausparvertrages. Hierunter fällt vornehmlich die Abschlussgebühr. Allerdings sind im Gegenzug die Zinssätze ebenso wie die Rückzahlungsbedingungen bereits im Vorfeld bei Vertragsabschluss, an den in aller Regel zunächst die oft langjährige Sparphase bis zur Zuteilungsreife anschließt, bekannt. Planungssicherheit wird, abgesehen von dem nicht exakt vorhersehbaren Zuteilungszeitpunkt, bei dieser Finanzierungsform somit groß geschrieben. Bei einem immens wichtigen Vorhaben wie einer langfristigen Baufinanzierung ist dies ein nicht zu unterschätzendes Plus.

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Freitag, 14. September 2012

Welche Form der geförderten Altersvorsorge?

Welche Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge im Einzelfall die bessere ist und gegenüber der jeweils anderen unterm Strich mehr Vorteile als Nachteile aufweist, hängt von den individuellen Verhältnissen und den persönlichen Vorstellungen und Neigungen ab. Grundsätzlich unterscheiden sich beide Varianten in einigen Punkten, die geeignet sind, im Einzelfall den Ausschlag zu geben bei der Entscheidung, welche Vertragsvariante unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzungen und in Anbetracht der persönlichen finanziellen Gesamtausrichtung und der familiären Situation die passgenauere Lösung darstellt. Riester ist vornehmlich interessant für diejenigen, die staatlich gefördert werden durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Die staatliche Förderung stellt einerseits eine garantierte Mindestrendite der langfristigen Geldanlage sicher, andererseits ist für das geförderte Vermögen ein Schutz vor Zugriffen Dritter sicher, also inklusive. Wer nicht gefördert wird, was zum Beispiel bei Selbstständigen der Fall sein kann, wird, falls er dennoch einen Riester-Vertrag abschließt, mit den gleichen Spielregeln konfrontiert wie bei konventionellen kapitalbildenden Versicherungen. Die Beitragsgarantie bleibt allerdings erhalten. Diese fehlt im Gegensatz dazu bei Rürup-Renten, wobei Verluste theoretisch und nach menschlichem Ermessen nur möglich sind bei Fondspolicen. Ansonsten ist die Rürup-Rente ganz eindeutig den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden, wodurch sich auch ihr wesentlicher Nachteil, die äußerst eingeschränkte Flexibilität, erklärt. Anders als bei Riester sind nämlich nur Leibrentenzahlungen erlaubt, keine darüber hinaus gehenden Teilauszahlungen. Bei Rürup kann man im Übrigen nur Vermögen aufbauen, eine direkte Förderung selbstgenutzten Wohneigentums wie bei Wohn-Riester, der Vertragsvariante zur schnelleren Tilgung einer Baufinanzierung, gibt es nicht.

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Mittwoch, 12. September 2012

Mischfinanzierung

Der Begriff der Mischfinanzierung entstammt dem betrieblichen Finanzwesen und ist insoweit grundsätzlich eher Bestandteil der Thematik, mit der sich beispielsweise eine Unternehmensberatung im Rahmen der Unternehmensanalyse befasst. Allerdings finden sich bei näherer Betrachtung auch für Privathaushalte in der Praxis zahlreiche Beispiele einer Mischfinanzierung. Dies kann etwa beim Autokauf der Fall sein, wenn Eigenkapital zum Beispiel in Form des Gebrauchtwagens in die Finanzierung eingebracht wird und der Rest über Fremdkapital durch einen Kredit aufgebracht wird. Eine Mischfinanzierung beinhaltet somit eine Investition, bei der das benötigte Kapital teils durch eigene Mittel, also Eigenkapital, und Finanzierungsmittel Dritter, also Fremdkapital, bereitgestellt wird. Üblich ist es insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien dass neben einem Eigenkapitalanteil die Gesamtfinanzierung zu einem in der Regel höheren Anteil durch Fremdkapital in Form von Darlehen eines Kreditinstituts abgedeckt wird. Allerdings ist es bei derartigen Anlässen der Darlehensaufnahme auch keinesfalls unüblich, dass eine Vollfinanzierung stattfindet. Die finanzierende Bank oder Sparkasse gewährt in diesen Fällen Darlehensmittel bis zur Höhe des Kaufpreises der Immobilie, also den Anschaffungskosten. Zu bedenken ist grundsätzlich bei vollständigen Finanzierungen des Kaufpreises, bei Kraftfahrzeugen wie bei Immobilien, dass sich die monatliche Belastung bei einer Vollfinanzierung entsprechend höher darstellt als bei der Einbringung von eigenen Mitteln. Bei einer Baufinanzierung ist es aus diesem Grund besonders geboten, einen umfassenden Konditionsvergleich anhand möglichst vieler Angebote vorzunehmen. Dies lässt sich dadurch auf unkomplizierte Art und Weise bewerkstelligen, dass man sich an unabhängige Finanzdienstleister wendet, die mit zahlreichen Banken zusammenarbeiten und aus diesem Grund aus dem Vollen schöpfen können, was Eigenkapitalerfordernisse oder Zinssätze bei der Durchführung der Finanzierung angeht.

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Montag, 10. September 2012

Umschuldungen von Krediten

Werden Kredite zusammengefasst, spricht man von einer Umschuldung. Dies klingt dramatischer, als es tatsächlich ist. Schulden sind es ohnehin. Wenn man hierbei eine Umgestaltung vornimmt, führt dies nicht selten zu besseren Ergebnissen im Vergleich zur bisherigen Situation. Oftmals ist es in der Praxis so, dass mehrere kleinere Ratenkredite bestehen oder Teilzahlungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, die bei näherer Betrachtung nicht als vergleichsweise günstig zu bezeichnen sind. Beurteilen lässt sich dies an der Höhe des ausgewiesenen Effektivzinssatzes. Bei dem Effektivzinssatz handelt es sich nämlich um eine bundesweit und branchenweit standardisierte Angabe. Diese beinhaltet bei einem Ratenkredit grundsätzlich alle vom Kunden zu leistenden Zahlungen auch unter Berücksichtigung von Nebenkosten wie beispielsweise einer von der jeweiligen Bank womöglich erhobenen Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto. Dass alle Zahlungen erfasst werden, lässt sich in der Praxis schon dadurch sicherstellen, dass bei einem Konsumentenkredit bzw. einer Kreditvereinbarung auf Ratenbasis grundsätzlich gewissermaßen in einem Rutsch getilgt wird. Nach Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit ist das beantrage Darlehen somit vollständig getilgt. Bei einer Baufinanzierung hingegen ist dies meist nicht der Fall, da nach Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld verbleibt. Dies liegt daran, dass bei langfristigen Finanzierungen über derartig hohe Beträge, wie sie für ein Immobilie benötigt werden, eine derart hohe Tilgung, die sicherstellen würde, dass die gesamten Darlehen innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraumes erledigt wären, viele Kreditnehmer vor das Problem stellen würde, dass die sich hierfür rechnerisch benötigte monatliche Belastung kaum mehr in Einklang mit den finanziellen Verhältnissen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden monatlichen Einkünfte und den regelmäßigen übrigen Ausgaben stünde.

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Freitag, 7. September 2012

Geldanlagen ohne Risiko

Bundeswertpapiere gelten als Geldanlage mit dem geringstmöglichen Risiko. Der deutsche Staat haftet mit seinen Vermögenswerten sowie mit dem laufenden Steueraufkommen für die Zins- und Tilgungsleistungen. Die Bonität der Bundesrepublik Deutschland, also die Fähigkeit, für aufgenommene Verbindlichkeiten einstehen zu können,  gilt als zweifelsfrei. Renommierte internationale Rating-Agenturen wie Standard & Poor´s, Moody´s Investor Services und Fitch Ratings versehen die Wertpapiere des deutschen Staates seit Jahrzehnten mit dem bestmöglichen Rating bzw. schätzen das Ausfallrisiko als geringstmöglich ein. Die derzeit angebotenen Bundeswertpapiere sind: Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen und die Tagesanleihe des Bundes. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass derzeit nur Minirenditen erzielbar sind. Bei kürzeren Laufzeiten befindet sich derzeit bei der Verzinsung eine Null vor dem Komma! Während Hypothekenbesitzer und angehende Häuslebauer sich über die historisch günstigen Konditionen für eine Baufinanzierung freuen, bedarf es im Bereich der Geldanlage entsprechend ein gewisses Maß an Risikobereitschaft und damit auch einer Mindestlaufzeit, um Erträge zu erwirtschaften, die nennenswert ins Gewicht fallen und zumindest einen Inflationsausgleich bieten. Unabhängige Finanzdienstleister mit einer breiten Palette an empfehlenswerten Fonds sind hierfür eine gute Anlaufstelle.

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