Freitag, 14. September 2012

Welche Form der geförderten Altersvorsorge?

Welche Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge im Einzelfall die bessere ist und gegenüber der jeweils anderen unterm Strich mehr Vorteile als Nachteile aufweist, hängt von den individuellen Verhältnissen und den persönlichen Vorstellungen und Neigungen ab. Grundsätzlich unterscheiden sich beide Varianten in einigen Punkten, die geeignet sind, im Einzelfall den Ausschlag zu geben bei der Entscheidung, welche Vertragsvariante unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzungen und in Anbetracht der persönlichen finanziellen Gesamtausrichtung und der familiären Situation die passgenauere Lösung darstellt. Riester ist vornehmlich interessant für diejenigen, die staatlich gefördert werden durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Die staatliche Förderung stellt einerseits eine garantierte Mindestrendite der langfristigen Geldanlage sicher, andererseits ist für das geförderte Vermögen ein Schutz vor Zugriffen Dritter sicher, also inklusive. Wer nicht gefördert wird, was zum Beispiel bei Selbstständigen der Fall sein kann, wird, falls er dennoch einen Riester-Vertrag abschließt, mit den gleichen Spielregeln konfrontiert wie bei konventionellen kapitalbildenden Versicherungen. Die Beitragsgarantie bleibt allerdings erhalten. Diese fehlt im Gegensatz dazu bei Rürup-Renten, wobei Verluste theoretisch und nach menschlichem Ermessen nur möglich sind bei Fondspolicen. Ansonsten ist die Rürup-Rente ganz eindeutig den Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden, wodurch sich auch ihr wesentlicher Nachteil, die äußerst eingeschränkte Flexibilität, erklärt. Anders als bei Riester sind nämlich nur Leibrentenzahlungen erlaubt, keine darüber hinaus gehenden Teilauszahlungen. Bei Rürup kann man im Übrigen nur Vermögen aufbauen, eine direkte Förderung selbstgenutzten Wohneigentums wie bei Wohn-Riester, der Vertragsvariante zur schnelleren Tilgung einer Baufinanzierung, gibt es nicht.

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