Dienstag, 28. August 2012

Bausparvertrag mit und ohne Baufinanzierung

Auf dem Weg in die eigenen vier Wände gilt es, die Baufinanzierung zu organisieren. In der Regel wird eine Mischung aus Eigenmitteln und Darlehen von Banken oder Sparkassen dazu verwandt, den Bau des Eigenheims oder den Kauf des Einfamilienhauses bzw. der Eigentumswohnung zu bewerkstelligen. Die Darlehen werden über einen längeren Zeitraum, mitunter über rund 40 Jahre aus dem regelmäßigen Einkommen der Kreditnehmer zurückgezahlt.


Eine häufig genutzte Option besteht darin, einen Bausparvertrag in die Immobilienfinanzierung einzubinden. Das Bauspardarlehen hat den Vorteil, dass es sehr günstig ist und dass der Bausparer durch die fest vereinbarten Konditionen kein Zinsänderungsrisiko eingeht. Gut zu wissen ist auch, dass Bausparkassen auch nachrangige Darlehen vergeben. Dies bedeutet, dass das zugunsten der Bausparkasse im Grundbuch der finanzierten Immobilie eingetragene Grundpfandrecht, das zur Sicherung der Darlehensforderung dient, auch einem vorrangigen Recht im Zusammenhang mit der Sicherung der Bankdarlehen nachgehen darf.

Neben einer Einbindung in eine gut strukturierte und günstige Baufinanzierung hat Bausparen auch weitere Vorzüge, zum Beispiel die Möglichkeit als sichere Geldanlage. Ein angenehmer Nebeneffekt hierbei kann die Nutzung der staatlichen Bausparförderung sein. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung bestimmter persönlicher wie sachlicher Voraussetzungen, mittels Bausparen die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz und die Wohnungsbau-Prämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zu erhalten. Darüber hinaus kommen auch staatliche Altersvorsorgezulagen sowie Steuervergünstigungen bei Bauspartarifen, die für die Riester-Rente zertifiziert sind, in Betracht.

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