Freitag, 17. August 2012

Prolongation einer Baufinanzierung

Im Rahmen der Neuregelung der privaten Baufinanzierung zum Auslaufen der bisherigen Festzinsbindungsvereinbarung oder als Folge einer Kündigung eines Darlehens durch den Kreditnehmer bedarf es (außer bei einer Vollablösung) einer Anschlussfinanzierung. Hierbei werden Zinssätze und Tilgungsvereinbarungen sowie gegebenenfalls die Dauer der künftigen Festzinsvereinbarung vereinbart. Als weitere Option kann hierbei auch Wohn-Riester (offiziell: Eigenheimrente) abgeschlossen werden. Diese neueste Form der Riester-Rente bewirkt dadurch, dass die Zulagen für die Altersvorsorge als zusätzliche Sondertilgungen in eine Wohneigentumsfinanzierung, also Eigenheim oder Eigentumswohnung, einfließen, eine oft erhebliche Zinsersparnis durch die schnellere Tilgung der Immobilienfinanzierung. Dies funktioniert allerdings nur, wenn man zum geförderten Personenkreis zählt. Dieser setzt sich (grob) aus allen Rentenversicherungspflichtigen sowie Beamten zusammen; allerdings gibt es zahlreiche Feinheiten und Besonderheiten. Diese betreffen auch beruflich Selbstständige. Diese können sich hinsichtlich der Klärung ihrer individuellen Förderberechtigung und der individuellen Vor- und Nachteile der Eigenheimrente an eine in Finanzierungsfragen bewanderte Unternehmensberatung wenden.

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