Montag, 27. August 2012

Wenn die Festzinsvereinbarung endet

Bei einer Immobilienfinanzierung steht in den meisten Fällen irgendwann eine Anschlussfinanzierung an. Wenn die Festzinsvereinbarung ausläuft, die zwischen Kunde und Kreditinstitut getroffen wurde, gilt es, den nächsten Finanzierungsabschnitt vertraglich zu vereinbaren. Zu regeln sind der Darlehenszinssatz, die Höhe der regelmäßigen Tilgung, die Möglichkeit des Kunden, bei Bedarf Sondertilgungen zu leisten, und darüber hinaus die Dauer der Zinsfestschreibung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Zinssätze variabel zu gestalten. Dies bedeutet einerseits ein höheres Maß an Flexibilität, andererseits aber auch ein Risiko. Dieses besteht darin, dass der Kunde bei steigenden Zinsen mit einer höheren monatlichen Belastung konfrontiert wird, da die finanzierende Bank die gestiegenen Zinsen in Form von Konditionsanpassungen weitergeben wird. Entsprechend sind hierzulande traditionell Festzinsvereinbarungen bei einer privaten Immobilienfinanzierung dominierend und üblich. Insgesamt sind somit bei einer anstehenden Prolongation bzw. Anschlussfinanzierung alle wesentlichen Bestandteile der Darlehensvereinbarung auf den Prüfstand zu stellen.


Ein Aspekt, der für viele Kunden interessant sein kann, die schon länger in eigenen vier Wänden wohnen und demnächst eine Anschlussfinanzierung benötigen, ist eine recht junge Möglichkeit der staatlichen Förderung. Privates selbstgenutztes Wohneigentum wird unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert. Über die sogenannte Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, sollte man sich am besten bei einem unabhängigen Finanzdienstleister informieren, um zu klären, ob man hiervon für seine Baufinanzierung profitieren kann und wie hoch die Vorteile hierbei ausfallen.

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