Montag, 10. September 2012

Umschuldungen von Krediten

Werden Kredite zusammengefasst, spricht man von einer Umschuldung. Dies klingt dramatischer, als es tatsächlich ist. Schulden sind es ohnehin. Wenn man hierbei eine Umgestaltung vornimmt, führt dies nicht selten zu besseren Ergebnissen im Vergleich zur bisherigen Situation. Oftmals ist es in der Praxis so, dass mehrere kleinere Ratenkredite bestehen oder Teilzahlungsvereinbarungen abgeschlossen wurden, die bei näherer Betrachtung nicht als vergleichsweise günstig zu bezeichnen sind. Beurteilen lässt sich dies an der Höhe des ausgewiesenen Effektivzinssatzes. Bei dem Effektivzinssatz handelt es sich nämlich um eine bundesweit und branchenweit standardisierte Angabe. Diese beinhaltet bei einem Ratenkredit grundsätzlich alle vom Kunden zu leistenden Zahlungen auch unter Berücksichtigung von Nebenkosten wie beispielsweise einer von der jeweiligen Bank womöglich erhobenen Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto. Dass alle Zahlungen erfasst werden, lässt sich in der Praxis schon dadurch sicherstellen, dass bei einem Konsumentenkredit bzw. einer Kreditvereinbarung auf Ratenbasis grundsätzlich gewissermaßen in einem Rutsch getilgt wird. Nach Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit ist das beantrage Darlehen somit vollständig getilgt. Bei einer Baufinanzierung hingegen ist dies meist nicht der Fall, da nach Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld verbleibt. Dies liegt daran, dass bei langfristigen Finanzierungen über derartig hohe Beträge, wie sie für ein Immobilie benötigt werden, eine derart hohe Tilgung, die sicherstellen würde, dass die gesamten Darlehen innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraumes erledigt wären, viele Kreditnehmer vor das Problem stellen würde, dass die sich hierfür rechnerisch benötigte monatliche Belastung kaum mehr in Einklang mit den finanziellen Verhältnissen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden monatlichen Einkünfte und den regelmäßigen übrigen Ausgaben stünde.

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