Wenn Riester ausgeschöpft ist
Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.
Labels: Altersvorsorge, Fonds, Fondssparplan, Rentenversicherung, Riester, Riester-Förderung, Riester-Rente, Riester-Vertrag, Staatliche Förderung, Zulagen
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