Freitag, 3. Dezember 2010

Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesetzlich besteht kein gesetzlicher Schutz (mehr) für ab 1961 Geborene. Die Deutsche Rentenversicherung leistet gegebenenfalls lediglich eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grunde ist für Personen ohne gesetzlichen Schutz der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung für den Fall des Verlustes oder der wesentlichen Einbuße der Arbeitskraft zu empfehlen. Zu beachten ist hierbei, dass die qualitativen und preislichen Unterschiede der angebotenen Versicherungen erheblich sind.
Empfehlenswert sind ausschließlich Policen, die einen Verzicht seitens der Versicherungsgesellschaft auf die sog. abstrakte Verweisung beinhalten. Die abstrakte Verweisung liefe darauf hinaus, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer im Falle eines Rentenantrags vor der Aufnahme einer Zahlung zunächst auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen könnte (und würde). Wie bei allen Versicherungen sind die Kosten höchst unterschiedlich. Wesentliche preisliche Einflussfaktoren einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, die Berufsgruppe und insbesondere das Endalter.

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