Rendite mit Fonds und Garantie
Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip garantieren entsprechend den Vertragsbedingungen eine Mindestrendite, obwohl sie zu einem hohen Anteil in Aktien investieren. Der Kunde erhält im Ergebnis in voller Höhe die erwirtschafteten Erträge und ist nicht darauf angewiesen, dass eine Überschussbeteiligung, wie sie bei klassischen Policen üblich ist, einen höheren Ertrag als die Garantieverzinsung einfährt. Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase erhalten die Erben bzw. die versicherte Person im Übrigen nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die höheren Erträge aus dem Fondsguthaben. Für die private Altersvorsorge sind UWP-Policen aus diesen und anderen Gründen empfehlenswert. In Vergleichen renommierter Fachzeitschriften schneiden sie durchweg hervorragend ab.
Labels: Altersvorsorge, Fonds, fondsgebundene Rentenversicherung, Fondspolicen, Garantie, UWP, UWP-Prinzip
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