Montag, 21. März 2011

Was sind Riester-Fonds?

Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Es handelt sich somit um einen speziellen Fondssparplan, der zur staatlichen Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen berechtigt. Darüber hinaus können die Beiträge ebenso wie bei den anderen Formen der Riester-Rente (Rentenversicherungen, Banksparpläne und Wohn-Riester) bei der Einkommensteuerveranlagung ergänzend berücksichtigt werden.
Allgemein kann man davon ausgehen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.
Was die Höhe der staatlichen Förderung angeht, so bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind. Im Worst Case garantieren die staatlichen Zulagen somit eine Mindestrendite. Wegen der höheren Aktienquote dürften die Chancen auf eine höhere Rendite bei längerer Vertragslaufzeit gut sein.

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Mittwoch, 12. Januar 2011

Wenn Riester ausgeschöpft ist

Ein Riester-Vertrag kann nicht “voll werden“. Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann somit wählen: Weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzahlen, die dann wie Prämien zu einer Lebens- oder Rentenversicherung behandelt werden, oder sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch staatlich nicht geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie ein Fondssparplan sollten geprüft werden.

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Freitag, 24. September 2010

Für wen ist Wohn-Riester interessant?

Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.

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Dienstag, 8. Juni 2010

Studis können auch riestern

Studenten sind grundsätzlich zwar nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Die Förderung erhalten sie dennoch, wenn sie nebenbei jobben und aus dieser Tätigkeit heraus ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Der klassische Minijob bzw. 400-€-Job reicht nicht, es sei denn man erklärt gegenüber seinem Arbeitgeber den Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit und stockt damit den Rentenversicherungsbeitrag auf. Anstelle von 15% pauschaler Abgabe, die der Arbeitgeber ohnehin zu tragen hat, fließen zusätzlich 4,9% vom Studierenden in die Rentenkasse. Diese 4,9% vom Einkommen berechtigen bei Abschluss oder Fortführung eines Riester-Vertrages zum Erhalt der staatlichen Altersvorsorgezulage. Gleichzeitig steigen die Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bei einem 400-€-Job fehlenden 19,60 € können insgesamt eine überaus lohnende Zukunftsinvestition in Bezug auf die private Altersvorsorge darstellen.

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