Freitag, 11. März 2011

Ist die Eigenheimrente für jedermann geeignet?

Die Eigenheimrente ist die jüngste Variante der Riester-Rente. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester (so die umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) identisch im Vergleich zu den übrigen Varianten der Riester-Rente, also Rentenversicherung, Fondssparplan und Banksparplan): Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Die Eigenheimrente lohnt sich besonders für kinderreiche Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen.

Labels: , , , , , ,

Freitag, 24. September 2010

Für wen ist Wohn-Riester interessant?

Zielgruppe für die Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester) sind insbesondere Personen, die die staatliche Riester-Förderung erhalten und diese dazu nutzen wollen, ihre privaten Immobiliendarlehen möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine sehr lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich der Zinseszinseffekt zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen wird, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative.

Labels: , , , , , , , , ,

Donnerstag, 11. März 2010

Vereinfachungen bei Wohn-Riester

Eine Lockerung bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") hat der Gesetzgeber dahingehend vorgenommen, dass auch kleinere Beträge als die bisherige Mindestsumme von 10.000 € angespartem Kapital für Wohneigentum verwendet werden dürfen. Zudem müssen Riester-Sparer das für Wohneigentum entnommene Geld nicht mehr wie bisher bis zum Rentenbeginn in den ursprünglichen Sparvertrag zurückzahlen. Übrig bleibt für Wohn-Riester noch die Restriktion, dass das geförderte Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), egal ob gekauft oder selbst gebaut, nicht vor 2008 angeschafft worden sein darf.

Labels: , ,