Vereinfachungen bei Wohn-Riester
Eine Lockerung bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") hat der Gesetzgeber dahingehend vorgenommen, dass auch kleinere Beträge als die bisherige Mindestsumme von 10.000 € angespartem Kapital für Wohneigentum verwendet werden dürfen. Zudem müssen Riester-Sparer das für Wohneigentum entnommene Geld nicht mehr wie bisher bis zum Rentenbeginn in den ursprünglichen Sparvertrag zurückzahlen. Übrig bleibt für Wohn-Riester noch die Restriktion, dass das geförderte Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), egal ob gekauft oder selbst gebaut, nicht vor 2008 angeschafft worden sein darf.
Labels: Eigenheimrente, Riester-Rente, Wohn-Riester
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