Riester-Zulagen sichern
Alle Jahre wieder im vierten Quartal rüsten einige Versicherungsgesellschaften zur Riester-Offensive. Nicht Neugeschäft soll hierbei primär generiert werden; dies wird womöglich als Add-on unter Cross-Selling-Gesichtspunkten angestrebt.
Es gehr vielmehr um Mailing-Aktionen, die die Riester-Sparer daran erinnern sollen, die staatliche Altersvorsorgezulage, so sie ihnen aufgrund der Förderberechtigung zusteht, auch zu beantragen. Diese Aktionen sind insoweit löblich, da sie das Risiko minimieren, dass Zulagen trotz Berechtigung nach Ablauf der Antragsfrist von zwei Jahren ersatzlos verfallen und damit die Rendite des Riester-Vertrages bzw. die spätere Rentenhöhe merklich und vor allem unnötig mindern.
Andererseits deutet die Notwendigkeit solcher Erinnerungen ebenso wie die dennoch hohe Anzahl von Fällen mit verfallenen Zulagen an, dass es um die Qualität der vor einigen Jahren bei Vertragsabschluss erfolgten Beratung nicht herausragend gut bestellt gewesen sein kann, wurde doch zu Beginn der Riester-Ära maßgeblich mit den Altersvorsorgezulagen als DEM Verkaufsargument getrommelt (nicht nur von der Assekuranz, sondern auch von der damaligen Bundesregierung).
Wer bislang nicht um das jährliche Procedere des Zulagenantrags herum kam, also Sparer eines Riester-Vertrages der ersten Stunde ist, sollte sich mit seinem Anbieter hinsichtlich der Möglichkeit in Verbindung setzen, einen Dauerzulagenantrag zu stellen, wie er seit geraumer Zeit zulässig und bei Produkten der jüngeren Generation quasi ausschließlich zum Einsatz kommt. Dies vereinfacht die Abwicklung für alle Beteiligten ungemein. Und es erhöht die Chance, dass sich auch ein Riester-Vertrag der ersten Stunde rückblickend als lukratives Investment erweist.
Labels: Altersvorsorge, Rentenversicherung, Riester-Fonds, Riester-Rente, Staatliche Förderung, Steuerliche Förderung
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