Mittwoch, 16. Mai 2012

Besondere Förderung für junge Leute

Besondere Förderung für Berufseinsteiger


Grundsätzlich gilt als Bedingung für die Gewährung der staatlichen Wohnungsbauprämie, in deren Genuss man bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen durch Bausparen kommen kann, dass das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden muss. Für junge Leute gibt es allerdings eine vorteilhafte Ausnahmeregelung. Wenn ein Bausparer vor seinem 25. Geburtstag einen neuen Bausparvertrag abschließt, gilt zunächst die grundsätzliche siebenjährige Bindungsfrist. Ist diese jedoch abgelaufen, kann der Bausparer über das mit der Wohnungsbauprämie geförderte Bausparguthaben in vollem Umfang und somit uneingeschränkt flexibel verfügen.

Dies bedeutet, dass die Verwendung des angesparten Kapitals für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums, wie es ansonsten Bedingung ist, erfolgen kann, aber nicht muss. Auch Alternativen wie etwa ein neues Auto oder ein ausgedehnter Urlaub sind möglich, ohne dass der Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie verloren ginge. Diese vorteilhafte Ausnahme für junge Bausparer, bei der von der ansonsten strikten Zweckbindung der geförderten Sparbeiträge abgesehen wird, resultiert aus dem Umstand, dass gerade in jungen Jahren in vielen Fällen noch gar nicht ersichtlich ist, ob, wann oder inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt eigene vier Wände angestrebt werden und hierfür eine Baufinanzierung in Angriff genommen werden soll. Weil insbesondere junge Leute, die sich beispielsweise noch in der beruflichen Ausbildung befinden, oftmals noch keine Vorstellung haben, ob Kaufen oder Bauen einer Immobilie für sie einmal ein Thema werden könnte, bietet diese Ausnahmeregelung somit die Chance, in den Genuss der allgemeinen Vorteile des Bausparens sowie der besonderen Fördermöglichkeiten zu kommen, ohne dass von vorn herein eine bestimmte Zweckbindung vonnöten wäre. Diese Flexibilität bei der Verwendung des angesparten Guthabens ist unter sonst gleichen Umständen im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Geldanlage ein nicht unwesentliches Kriterium.

Eine andere Form der besonderen Förderung für junge Leute findet im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge statt: Bei Abschluss eines Riester-Vertrages bis zum 25. Lebensjahr wird ein einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € zusätzlich zu den ohnehin stattlichen staatlichen Zulagen und gegebenenfalls weiteren steuerlichen Vergünstigungen gewährt.

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