Montag, 12. März 2012

Anpassungen bei laufenden Finanzierungen

Wenn man Kredite aufnimmt, kann es im Laufe der Zeit dazu kommen, dass die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers eine nicht unwesentliche Veränderung erfahren. Entweder stellen sich die Spielräume infolge einer Erhöhung der monatlich regelmäßig zur Verfügung stehenden Einkünfte verbessert dar oder die Kreditnehmer müssen mit einem geringeren Budget haushalten. Eine Einkommenserhöhung beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung kann man entweder zu einem planmäßigen Vermögensaufbau nutzen, indem regelmäßig ein konstanter Betrag auf die hohe Kante gelegt wird. Das Mehr an finanziellen Möglichkeiten kann auch dazu verwendet werden, einen laufenden Kredit schneller als bislang abzutragen. Hierfür wird entweder im Benehmen mit dem Kreditinstitut die regelmäßige Tilgung erhöht oder man nimmt eine außerplanmäßige Tilgung vor.
Dieses Prinzip der Sondertilgung findet üblicherweise bei einer langfristigen Immobilienfinanzierung Anwendung, um den Zinseszinseffekt auszunutzen und die durch diese Maßnahme sich ergebende Ersparnis an Zinskosten zu realisieren. Der umgekehrte Fall einer eingeschränkten Kapitaldienstfähigkeit verbunden mit einer notwendigen Reduzierung der monatlichen Belastung für bestehende Kredite tritt beispielsweise durch das Eintreten von Arbeitslosigkeit oder längeren Krankheiten auf. Auch erfreulichere Anlässe wie familiärer Nachwuchs mit reduzierten Einkommen während der Dauer der Inanspruchnahme der Elternzeit bringen einen entsprechenden Anpassungsbedarf von Ratenvereinbarungen mit sich. Eine Laufzeitverlängerung kann hierfür ein probates Mittel sein. Dadurch erhöhen sich allerdings die insgesamt zu leistenden Zahlungen für den Ratenkredit.

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