Freitag, 15. Januar 2010

Neues zum Zusagestopp der KfW

Nicht vom Zusagestopp betroffen sind alle bereits zugesagten Darlehen. Folglich gilt für alle KfW-Programme, die bereits bewilligt wurden, dass Auszahlungen ganz normal vorgenommen werden können. Auch Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden.

Zudem gilt für alle wohnwirtschaftlichen Programme der KfW weiterhin Konditionenschutz. D.H. im Klartext: Alle in diesen KfW-Prorammen bereits eingegangenen bzw. während des Zusagestopps eingehenden Anträge werden mit dem Zinssatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW zugesagt, sofern nicht zum Zusagezeitpunkt ein günstiger Zinssatz gilt.

Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages findet am 27/28.1.2010 statt. Wir werden Sie im Anschluss umgehend über das Ergebnis der Sitzung informieren.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen KfW-Darlehen mit Zinsrabatt bis zu 0,25% anbieten können. Fragen Sie nach unseren aktuellen Konditionen und fordern Ihren individuellen Finanzierungsplan, unter Einbindung aller möglichen Fördergelder vom Bund (KfW) und Land (Investitionsbanken), bei uns an. Wir freuen uns auf Ihr Anfrage.

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